Prämienanpassungen gem. § 8 / Ziffer 15 AHB in der Haftpflichtsparte zum Stichtag 01.07.2013

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat das vom unabhängigen Treuhänder ermittelte Ergebnis bekannt gegeben: Unter Berücksichtigung der zum 01.07.2012 nicht wirksam gewordenen Erhöhung ergibt sich eine Steigerung des Durchschnitts der Schadenzahlungen im Kalenderjahr 2013 gegenüber 2011 um insgesamt 10,8 Prozent. Durch die vorgeschriebene Abrundung des ermittelten Prozentsatzes auf die nächst niedrigere durch fünf teilbare Zahl ergibt sich somit eine Beitragsangleichung zum 01.07.2013 von 10 %.

Bitte prüfen Sie die entsprechenden Mitteilungen Ihrer Gesellschaften.

Damit die AMS-Vertragsverlängerung bei der nächsten Anpassung der Verträge die korrekte Erhöhung bei diesen Verträgen berücksichtigen kann, müssen Sie die entsprechenden Indexzahlen in den betroffenen Sparten im AMS hinterlegen.

Soweit die Karenzzeit für die Verlängerung der Verträge von Ihnen nicht manuell geändert wurde, beträgt diese 7 Tage. Dementsprechend müssen die Einstellungen in der Vorbelegung für die Hauptfälligkeit am 01.07.2013 spätestens bis zum 24.06.2013 vorgenommen werden.

Wie folgt können Sie die Änderungen im AMS.4 vornehmen:

1. Wählen Sie im AMS-Menü „Organisation“ -> „Sparten verwalten“ aus

2. Wählen Sie nacheinander die von der Anpassung betroffenen Sparten aus (Privathaftpflicht-, Tierhalterhaftpflicht- und Gewerbeversicherung)

3. In der Spartenmaske können Sie nun über den markierten Menüpunkt die Indexzahlen der Sparte aufrufen.

4. Wählen Sie in der Listenansicht den Menüpunkt „Neuanlage” um den neuen Wert im AMS zu erfassen.

5. In der folgenden Maske kann nun die Erhöhung der Ziffer 15 (§8 AHB) und der Stichtag der Erhöhung eingegeben werden.

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