AGB-G: GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AMS.5 AS A SERVICE
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für den standardisierten Betrieb einer ams.5 Software-Umgebung in der Cloud durch die ASSFINET GmbH und die damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen der ASSFINET GmbH, nachfolgend als „assfinet“ bezeichnet.
A. Vertragsschluss und Vertragsinhalt
1. Angebote, Lieferungen und Leistungen von assfinet erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese sind auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien maßgeblich, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden auch bei ausdrücklichem Hinweis des anderen Vertragsbeteiligten nicht einbezogen. Mit Abgabe der Bestellung wird die ausschließliche Geltung der Geschäftsbedingungen von assfinet anerkannt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn assfinet in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. assfinet bietet ihre Leistungen mit Übermittlung des nach Lieferumfang und Preisen vervollständigten Bestellscheins verbindlich an, soweit nicht im Einzelfall eine Bindungswirkung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Der Vertrag kommt mit Eingang des vom Kunden unterzeichneten Bestellscheins bei assfinet zustande.
3. Änderungen, Ergänzungen sowie jegliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
B. Dienstleistungen von assfinet
1. Betrieb
(1) assfinet betreibt die vom Kunden anderweitig lizenzierte Software „ams.5“ (nachfolgend als „SOFTWARE“ bezeichnet), indem assfinet die SOFTWARE auf einem Server einrichtet, für das Hosting notwendigen Lizenzen gemäß Bestellung zur Verfügung stellt und dem Kunden die SOFTWARE sowie Speicher entgeltlich zur Verfügung stellt (nachfolgend als „BETRIEB“ bezeichnet).
(2) Die Verfügbarkeit ist definiert als die Möglichkeit des Zugriffs auf das bereitgestellte Serversystem im Rechenzentrum der assfinet (Systemverfügbarkeit) innerhalb der Servicezeiten, wobei die Funktionsfähigkeit der einzelnen Anwendungen unberücksichtigt bleibt (nachfolgend als „VERFÜGBARKEIT“ bezeichnet).
(3) assfinet ist berechtigt, die SOFTWARE und den BETRIEB weiterzuentwickeln und technischen Neuerungen oder Verbesserungen anzupassen. Sofern damit keine Einschränkung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gegebenen Funktionalitäten der SOFTWARE und des BETRIEBES verbunden ist, erfüllt assfinet damit seine vertraglichen Pflichten.
2. Speicher
(1) assfinet überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung der durch und bei der Nutzung der SOFTWARE entstehenden Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte dem vereinbarten Umfang gemäß der vereinbarten oder in der Leistungsbeschreibung festgelegten technischen Spezifikation ablegen.
(2) assfinet ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.
3. Verfügbarkeit
(1) Die VERFÜGBARKEIT gem. B 1. (2) wird mit 99,1 % über den Zeitraum von einem Jahr zugesagt gem. den nachfolgenden Bedingungen. Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem Monat, der auf die erfolgreiche Einrichtung der ams.5 as a service-Dienstleistung folgt.
(2) Mit dem Kunden vereinbarte und vom Kunden verursachte Unterbrechungen gehen nicht zu Lasten der VERFÜGBARKEIT. Gleiches gilt für Fälle, bei denen die erforderliche Unterstützung vor Ort durch den Kunden bzw. seine Mitarbeiter nicht ausreichend erbracht wird. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen des BETRIEBES dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der VERFÜGBARKEIT führen, wenn dies aus technischen Gründen notwendig ist. Ist es technisch notwendig, so geht die Unterbrechung nicht zu Lasten der VERFÜGBARKEIT
(3) Der Übergabepunkt, an dem die VERFÜGBARKEIT gemessen wird, ist die Citrix-Cloud. Jede Verantwortlichkeit seitens assfinet endet an diesem Punkt. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass dieser Punkt von seiner Seite erreicht wird, siehe Buchstabe C.
(4) Die in der Leistungsbeschreibung genannten Zeitfenster gelten als vereinbart.
(5) Voraussetzung für Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Nicht-VERFÜGBARKEIT, ist die unverzügliche Anzeige derselben mit einem Ticket oder über die Hotline (https://www.assfinet.de/services).
(6) Die VERFÜGBARKEIT wird ermittelt aus der vereinbarten zur Verfügung stehenden Betriebszeit der Systeme (Verfügungszeit) und der Summe der Ausfallzeiten innerhalb der Servicezeiten (Ausfallzeit).
(7) Die VERFÜGBARKEIT wird nach folgendem Berechnungsschema ermittelt:
Bei einer kumulierten Ausfallzeit von insgesamt 8 Stunden innerhalb der Servicezeiten über den Zeitraum von einem Jahr (365 Tage) wird die Verfügbarkeit wie folgt berechnet:
365 Tage * 24 Stunden = 8.760 Std. (Verfügungszeit)
1 – (8 Std. Ausfall / 8.760 Std. Verfügungszeit) = 99,91 % Verfügbarkeit.
(8) Nach Ablauf eines Vertragsjahres verifizieren die Vertragsparteien die Einhaltung der Verfügbarkeitszusage. Das Unterschreiten der Verfügbarkeitszusage führt zu einer pauschalierten Minderung der im Vertragsjahr gezahlten Vergütung entsprechend der nachfolgenden Nichtverfügbarkeitsstaffel:
Verfügbarkeit Rückvergütung in % des Abrechnungszeitraumes
99,0 % bis 100 % – keine –
98,5 % bis 98,9 % 10 %
98,0 % bis 98,4 % 20 %
< 98 % 30 %
(9) Pauschalierte Minderungen gemäß des vorstehenden Absatzes 8 dieser Ziffer, die assfinet aufgrund von Nichteinhaltung der VERFÜGBARKEIT verwirkt, werden als Gutschriften auf zukünftige Leistungen der assfinet gewährt und durch Verrechnung mit diesen abgegolten. Wurde der Vertrag zuvor beendet und kann die Gutschrift nicht verwendet werden, so wird die Gutschrift stattdessen ausgezahlt.
(10) Weitere Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit VERFÜGBARKEIT oder NichtVERFÜGBARKEIT sind ausgeschlossen. Buchstabe D (5) findet Anwendung.
4. Support
(1) Support für den BETRIEB der SOFTWARE wird während der Servicezeiten gemäß Leistungsbeschreibung bereitgestellt.
(2) Support für Anwenderfragen für die SOFTWARE und bereitgestellte Software wird nicht unter diesem Vertrag erbracht.
C. Pflichten des Kunden
1. Kundenseitige Mitwirkung, Hinweise und Sorgfaltspflichten
(1) Der Kunde muss für den Betrieb über die in der jeweiligen und aktuellen Leistungsbeschreibung beschriebene technische Ausstattung, insbesondere Herstellung und Aufrechterhaltung des Internetzugangs hinter einer Firewall aktuellen Standes verfügen und diese ggf. steigenden Anforderungen anpassen.
(2) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass technische Neuerungen und Entwicklungen zu steigenden Kosten führen können. Dies können in Bezug auf die Leistungen der assfinet und auch in Bezug auf die Pflichten des Kunden entstehen.
(3) Für den Betrieb erhält der Kunde für jeden im Bestellschein benannten Anwender von assfinet via E-Mail Zugangsdaten, bestehend aus einer „User ID“ und einem Passwort, die zur weiteren Nutzung der SOFTWARE und Drittsoftware erforderlich sind. Zu diesem Zweck muss der Kunde die Namen der Anwender und deren E-Mail-Adressen übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, die „User ID“ und das Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen sowie alle Anwender entsprechend anzuweisen. Falls der Kunde eine missbräuchliche Verwendung der Zugangsdaten bemerkt oder vermutet wird, ist der Kunde verpflichtet, assfinet unverzüglich zu benachrichtigen.
(4) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt assfinet hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Daten und Inhalte zu vervielfältigen und zu übermitteln, soweit dies erforderlich ist, um dem Kunden diese bei Abfragen über das Internet zugänglich zu machen oder die Daten zu sichern. Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts, der Geheimhaltung und des Datenschutzes hinweisen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
(6) Unbeschadet der Verpflichtung von assfinet zum BETRIEB ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SOFTWARE erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
(8) Sofern der Kunde den Verdacht hat, dass auf einem Rechner über den er den Betrieb in Anspruch nimmt, Viren oder sonstige schädliche Komponenten vorhanden sind, ist er verpflichtet, assfinet unverzüglich zu informieren und den Zugriff über diesen Rechner zu unterlassen.
(9) Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
(10) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(11) Der Kunde ist im Falle einer Nichtverfügbarkeit verpflichtet, assfinet eine aussagefähige Beschreibung der Störung und – soweit möglich – nachprüfbare Unterlagen über Art und exakten Zeitpunkt der Störung zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, bei der Eingrenzung von Funktionsstörungen nach seinen Möglichkeiten ohne schuldhaftes Zögern mitzuwirken und eine sachgerechte Fehlerfeststellung mit den ihm zumutbaren Maßnahmen zu fördern.
(12) Der Kunde ist verpflichtet, eine übermäßige Belastung der Dienste durch ungezielte oder unsachgemäße Nutzung zu unterlassen.
2. Verletzung von Kundenpflichten
(1) Kommt der Kunde seinen Pflichten gemäß C 1 oder anderweitig vereinbarten oder gesetzlichen Pflichten, insbesondere Mitwirkungs- und/oder Beistellpflichten, nicht nach bzw. verletzt er diese, kann assfinet die geschuldeten Leistungen oder Teile davon bis zum Ende der Pflichtverletzung bzw. bis zur Erbringung der Mitwirkungs- bzw. Beistellpflichten ohne Minderung der Vergütung verweigern und ggf. sperren, wenn es sich um eine wesentliche Pflichtverletzung handelt. Eine Pflichtverletzung gilt insbesondere dann als wesentlich, wenn dadurch der BETRIEB, die VERFÜGBARKEIT oder Daten assfinets oder Dritter verletzt werden, gefährdet sind oder eine Gefährdung aus Sicht assfinets wahrscheinlich ist. assfinet hat den Kunden von der Leistungsverweigerung, Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen.
(2) Verzögerungen gemäß Absatz (1) dieser Ziffer führen ggf. zu einer entsprechenden Verlängerung der etwaig verbindlich vereinbarten Termine und/oder Ausführungsfristen.
(3) Der Kunde ist zum Ersatz der auf Grund einer Verletzung im Sinne des Absatzes (1) dieser Ziffer entstehenden Schäden und Kosten verpflichtet.
(4) Der Kunde stellt assfinet von jeglicher Haftung frei und ersetzt jegliche Schäden und sonstige Aufwendungen und Kosten, welche auf Grund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen Rechtsverletzungen durch Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen, oder durch kundenseitige Beistellungen oder Mitwirkungen sowie deren Unterlassen oder die sich aus jeglichen Rechtsverstößen des Kunden oder aus Fehlern, Unvollständigkeiten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten der vom Kunden auf dem ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz vorhandenen Daten ergeben. Die Freistellungspflicht besteht ungeachtet eines Verschuldens des Kunden, der insoweit auch für Verstöße seiner Organe, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet.
(5) Für den Fall, dass Leistungen von assfinet von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
(6) assfinet ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte assfinet davon in Kenntnis setzen. assfinet hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
3. Vergütung
(1) Das Entgelt für die Leistungen von assfinet wird im Bestellschein benannt. Das Entgelt versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und ist vierteljährlich im Voraus zu dem Kalendertag eines Monats fällig, der seiner Bezifferung nach dem Kalendertag des Vertragsbeginns entspricht.
(2) Für die Unterstützung bei der Ersteinrichtung des Zugangs zur SOFTWARE ist eine Installationspauschale in Höhe der im Bestellschein bestimmten Höhe zu entrichten, die mit Vertragsschluss fällig wird.
(3) Wünscht der Kunde während der Vertragslaufzeit Änderungen des Vertragsgegenstandes, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung der Vertragsparteien zum Änderungsinhalt und dem insoweit anfallenden Entgelt.
(4) Sofern ein Lastschriftverfahren vereinbart ist und eine Lastschrift nicht eingelöst und ein Forderungsausgleich binnen 5 Kalendertagen nach Zahlungsaufforderung von assfinet nicht bewirkt wird, so werden die künftigen Überlassungsentgelte der laufenden Vertragsperiode zur sofortigen Zahlung fällig. Gleiches gilt im Falle wiederholter Lastschriftenrückgaben, ohne dass im Wiederholungsfalle eine neuerliche Zahlungsaufforderung erforderlich ist.
(5) Eine jede Lastschriftrückgabe hat der Lizenznehmer mit einem pauschalen Aufwendungs- und Bearbeitungsbetrag von 10,00 € zu vergüten.
(6) assfinet ist berechtigt, die Vergütung zu ändern. assfinet wird den Kunden über eine Änderung der Vergütung spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, so kann er den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht, so gilt die Änderung als vom Kunden genehmigt. Darauf wird assfinet den Kunden mit der Änderungsmitteilung hinweisen.
4. Indexierung der Vergütung
(1) assfinet ist berechtigt, die Vergütung erstmals 12 Monate nach Vertragsbeginn jeweils mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten mit Wirkung zum 01.01. eines Kalenderjahres durch Anpassungserklärung nach eigenem Ermessen nach Maßgabe der folgenden Absätze (2) und (3) zu ändern. Die Anpassungserklärung muss einen Hinweis auf das Kündigungsrecht gemäß Absatz (4) enthalten.
(2) assfinet darf die Vergütung höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich der nachfolgend unter (3) genannte Index geändert hat. Handelt es sich um die erste Vergütungsanpassung, ist für den Umfang die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblich. Hat bereits früher eine Vergütungsanpassung stattgefunden, wird der Umfang definiert durch die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt der vorangehenden Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der neuen Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand.
(3) Für die Ermittlung des Umfangs ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland für den Wirtschaftszweig Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie (derzeit in Quartalszahlen veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in Fachserie 16, Reihe 2.4, Gruppe J 62) zugrunde zu legen. Sollte dieser Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist für die Ermittlung des Umfangs derjenige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index maßgeblich, der die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste im vorgenannten Wirtschaftszweig am ehesten abbildet.
(4) Der Kunde ist berechtigt, mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Anpassungserklärung den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt der Entgelterhöhung zu kündigen. Tut er dies nicht, so gilt das neue Entgelt als vereinbart.
D. Schlechtleistung / Haftung von assfinet
(1) assfinet gewährleistet den BETRIEB und die VERFÜGBARKEIT nach den vereinbarten Bestimmungen.
(2) Sofern ein Mangel oder Fehler an der SOFTWARE vorliegt, gelten ausschließlich die Mängelansprüche gemäß des jeweiligen Softwareüberlassungsvertrages. Gleiches gilt, sofern ein solcher Mangel oder Fehler Schäden außerhalb der Software verursacht.
(3) assfinet wird sich bemühen, Mängel beim BETRIEB oder der VERFÜGBARKEIT in angemessener Zeit zu beseitigen. Weitere Ansprüche sind vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes 5 dieser Ziffer und Buchstabe B. 3. (8) ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist gegeben, sofern das Festhalten am Vertrag dem Kunden wirtschaftlich unzumutbar ist.
(4) Eine verschuldensunabhängige Haftung von assfinet nach § 536 a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(5) Schadensersatzansprüche wegen Schäden außerhalb der Sache gegen assfinet, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, assfinet, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet assfinet nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch assfinet, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. assfinet haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. assfinet haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch assfinet, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(6) Bei Verlust von Daten oder Programmen haftet assfinet nur im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen. Die Haftung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der auch bei dementsprechenden Sicherungsmaßnahmen eingetreten wäre.
(7) Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Schadenseintritt. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadenersatzansprüche aufgrund von assfinet grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(8) assfinet haftet nicht für Schäden, die durch rechtswidrige Eingriffe Dritter und etwa daraus resultierendem Datenmissbrauch entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nur, soweit assfinet nachweist, dass zur Sicherung der Datenbestände im eigenen Verantwortungsbereich gefahrentsprechende Sicherheitsvorkehrungen nach verkehrsüblichem und zumutbarem technischen Standard eingerichtet waren. assfinet unterliegt dabei Sorgfaltsanforderungen, wie sie der Verkehr unter Berücksichtigung wechselseitiger Interessen wie auch der Höhe des Vertragsentgelts als zumutbar und üblich ansieht.
(9) Hinsichtlich der VERFÜGBARKEIT gilt zusätzlich Ziffer B 3.
E. Laufzeit und Vertragsbeendigung
1. Laufzeit
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Eingang der Bestellung und Übermittlung der Zugangsdaten an den Kunden und ist für den im Bestellschein bestimmten Zeitraum fest abgeschlossen. Nach Ablauf dieses Vertragszeitraums verlängert es sich um jeweils weitere 12 Monate, soweit nicht der Kunde oder der assfinet zum jeweiligen Laufzeitende das Vertragsverhältnis kündigen.
2. Kündigung
(1) Eine Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zu erklären.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung ist assfinet insbesondere auch berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen verletzt. Eine außerordentliche Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
(3) Eine jede Kündigung bedarf der Schriftform.
3. Herausgabe von Daten sowie Datenlöschung nach Vertragsbeendigung
(1) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten gegen eine gesonderte Vergütung verlangen. Die Herausgabe der Daten erfolgt je nach Datenmenge über einen vom Kunden zur Verfügung gestellten Datenträger oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
(6) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses ist assfinet berechtigt, die Daten des Kunden innerhalb einer Frist von 30 Tagen zu löschen, sofern assfinet zuvor den Kunden darüber informiert und Gelegenheit zum Herausgabeverlangen gemäß dem obigen Absatz (1) gegeben hat.
G. Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. assfinet wird personenbezogene Daten nur im Rahmen der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erheben, verarbeiten oder nutzen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass keine Daten gespeichert werden, deren Bereitstellung, Weiterleitung oder Nutzung gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder sonstige Rechtspflichten verstoßen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Datenschutzrechte Dritter, die bei der Hinterlegung von Daten, durch deren Weiterleitung und jedwede sonstige Verarbeitung durch den Kunden berührt sein können, entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gewahrt bleiben. Er ist verpflichtet, die nach den gesetzlichen Regelungen erforderlichen Zustimmungen rechtzeitig und in gesetzlich gebotenem Umfang in eigener Verantwortung sicherzustellen. Der Kunde stellt assfinet von jeglicher Haftung für die Folgen der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen frei.
(2) assfinet wird über alle im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen bewahren und diese weder weitergeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl assfinet als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von assfinet erforderlich ist.
(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass keine Daten gespeichert werden, deren Bereitstellung, Weiterleitung oder Nutzung gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder sonstige Rechtspflichten verstoßen.
(4) Für Inhalte, die Richtigkeit und jegliche Ergebnisse der von dem Kunden an seine Endgeräte übertragenen Daten haftet assfinet nicht. assfinet ist zu einer inhaltlichen Überwachung des Datenaustausches nicht verpflichtet oder befugt.
H. Änderungen dieser AGB
Diese AGB können nach folgenden Maßgaben durch assfinet geändert werden, sofern dadurch nicht für das Äquivalenzverhältnis zwischen den Parteien wesentliche Inhalte des zwischen assfinet und dem Kunden bestehenden Vertrages geändert werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. assfinet wird die Änderung der AGB dem Kunden schriftlich mitteilen. Wenn der Kunde der Änderung nicht schriftlich binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gilt die Änderung als genehmigt und es ist für das Vertragsverhältnis ab diesem Zeitpunkt die geänderte Fassung der AGB maßgeblich. Auf diese Folge sowie auf das Widerspruchsrecht wird assfinet den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
I. Sonstiges
1. assfinet ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Subunternehmer unter Einhaltung der Anforderungen des Datenschutzes und der Geheimhaltung zu bedienen.
2. Zurückbehaltungs-, Leistungsverweigerungs- und Aufrechnungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, assfinet bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, darf assfinet diese Geschäftsbedingungen ändern oder ergänzen wie folgt: assfinet wird dem Kunden die Änderung oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor Ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens in Text- oder Schriftform widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen als von ihm genehmigt. Auf diese Wirkung wird assfinet mit der Ankündigung hinweisen.
4. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
5. Als Erfüllungsort für die wechselseitigen Vertragspflichten gilt der Sitz von assfinet als vereinbart.
6. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von assfinet Gerichtsstand.
Grafschaft, den 01.10.2022