Suche von Verträgen beim GDV-Import und Berechnung von Übereinstimmung

Wenn in AMS GDV-Daten importiert werden, muss zunächst für jeden Vertrag festgestellt werden, ob es diesen Vertrag bereits im AMS-Datenbestand gibt. Dazu durchsucht AMS die bestehenden Verträge nach unterschiedlichen Kriterien und bewertet anschließend den Übereinstimmungsgrad der gefunden potentiellen „Ziel“-Verträge. Das gleiche Verfahren wird übrigens auch verwendet, wenn con:center-Datensätze nach AMS importiert werden.

Da uns ab und an Fragen zur Verfahrensweise bei der Suche von Verträge und der Berechnung der Übereinstimmungsgrade erreichen, möchte ich hier kurz schildern, wie AMS aktuell (im Release 3.0.3) arbeitet:

  • Beim con:center-Import wird zunächst eine eventuell vorhandene feste Verbindung des Datensatzes zu einem Vertrag über ID-Nummer geprüft – bei GDV-Import existiert so etwas nicht.
  • Dann werden Verträge gesucht, die der gesuchten Gesellschaft zugeordnet sind (GDV-VU-Nummer) und die in der Vertragsnummer übereinstimmen. Sonderzeichen in der Vertragsnummer (z.B. Schrägstriche oder Leerzeichen) werden ignoriert. Der Überstimmungsgrad wird anschließend über bis zu 7 Kriterien berechnet: Gesellschaft, VU-Nummer, Vertragsnummer, Name des Kunden, Straße des Kunden, PLZ des Kunden, KFZ-Kennzeichen (wenn vorhanden). Jedes der 7 Kriterien macht, wenn es existiert, ein Siebtel des Übereinstimmungsgrads aus. Wenn als 6 von 7 Kriterien übereinstimmen, ergibt sich ein Übereinstimmungsgrad von 6/7 = ca. 85%. Bei Nicht-KFZ-Verträgen gibt es nur 6 Kriterien, d.h. Übereinstimmung in 5 von 6 Kriterien ergäbe hier ca. 83%.
  • Bei KFZ-Verträgen wird anschließend über KFZ-Kennzeichen gesucht, d.h. AMS-Verträge der Sparte „KFZ“, deren KFZ-Kennzeichen mit dem gesuchten Kennzeichen übereinstimmt. Zur Berechnung des Übereinstimmungsgrads werden die folgenden Daten herangezogen: KFZ-Kennzeichen, Name des Kunden, Versicherungsscheinnummer, Gesellschaft. Das Berechnungsverfahren ist wie oben.
  • Nun werden Verträge über den Kunden gesucht – zunächst wird der Kunde selbst gesucht (über Kundenname, Straße, PLZ), und in den Verträgen des Kunden werden diejenigen Verträge herausgesucht, die der gesuchten Sparte entsprechen. Beim GDV-Import werden, wenn die Option „Verträge anderer Gesellschaften nicht überschreiben“ aktiviert ist, nur Verträge, die bereits der gesuchten Gesellschaft gehören, berücksichtigt. Für passende Verträge wird nun die Übereinstimmung berechnet – über Kundenname, Straße, PLZ, Versicherungsscheinnummer. Diese 4 Kriterien werden jeweils als Fünftel gewichtet – d.h. selbst bei 4 übereinstimmenden Kriterien kann maximal ein Übereinstimmungsgrad von 80% erreicht werden. Damit wird die Suche über Kunden als weniger genau eingestuft als die anderen Suchverfahren. Wenn beim GDV-Import die Option „Verträge anderer Gesellschaften nicht überschreiben“ nicht aktiviert war, wird anschließend die Übereinstimmung der Gesellschaft noch eingerechnet – dabei zählt die Gesellschaft doppelt, d.h. bei passender Gesellschaft kann maximal 6/7 (85%) erreicht werden, bei nicht passender Gesellschaft maximal 4/7 (57%).

Warum werden in den Übereinstimmungsgrad nur so wenige Felder eingerechnet? Das hat einen Grund – und zwar kann sich beim Import von GDV-Daten durchaus praktisch der gesamte Vertragsinhalt von einem Jahr aufs andere geändert haben, z.B. bei einem Fahrzeugwechsel in einem KFZ-Vertrag. In diesem Fall wären Kunde, Gesellschaft, Sparte und VS-Nr zwar noch gleich, fast alle anderen Daten hätten sich aber geändert. Würden diese Felder in die Übereinstimmung eingerechnet, ergäbe sich für solche Verträge ein sehr kleiner Übereinstimmungsgrad. Wichtig ist beim Import aber eigentlich, dass die richtigen Verträge gefunden werden (Identifizierungsmerkmale), nicht dass die Verträge unverändert sind (sonst könnte man sich den GDV-Import ja sparen).

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