Wer hat sich schon einmal folgende Fragen gestellt?
- Welcher Anteil der erhaltenen Abschlussprovisionen ist noch „im Risiko“, d.h. müsste bei Vertragsstorno der Gesellschaft zurückgezahlt werden?
- Wieviel AP wird in einem halben Jahr oder einem Jahr verdient sein?
- Wie verhält sich mein Stornoreservestand bei einer Gesellschaft zu den tatsächlichen Stornorisiken im Bestand bei dieser Gesellschaft?
- Welcher Anteil der Abschlussprovisionen meines Untervermittlers sind verdient, und wieviel Stornoreserve habe ich davon einbehalten?
- Wie erstelle ich meinem Untervermittler einen Buchauszug mit Ausweis von Stornohaftungszeiten?
Um diese Fragen zu beantworten, muss ein Softwaresystem einiges wissen. Nicht nur muss bekannt sein, welche Verträge bei Gesellschaften existieren und welche Untervermittler an diesen Verträgen beteiligt sind. Es müssen auch alle erhaltenen Abschlussprovisionen gebucht werden, und für jede Abschlussprovision muss erfasst sein, nach welchem Verfahren die Provision als „verdient“ gewertet wird (Stornohaftungsmodell).
Bis auf die Erfassung der Stornohaftungsmodelle sind oben erwähnten Voraussetzungen den AMS-Anwendern wohlbekannt – spätestens dann, wenn Provisionen über die Provisionskontrolle gebucht und Vermittlerabrechnungen erstellt werden. Und mit dem nächsten AMS-Release wird die Erfassung und Auswertung von Stornorisiken Einzug in AMS halten.
Das neue System kann folgendes:
- Stornohaftungsmodelle (z.B. „Laufzeit in Jahren = Monate Haftungszeit“ oder „50% Prämie“ oder „fest 24 Monate mit 6 Monaten Vollhaftung“) einmal definieren und Stornohaftungsmodelle bei Verträgen hinterlegen.
- Auch bestehende Verträge und bereits gebuchte Abschlussprovisionen nachträglich mit Informationen über den Verlauf der Stornohaftung anreichern.
- Bei der Stornohaftung einen Startzeitraum einbeziehen, in dem noch keine Provision verdient ist; einen Zeitraum der Vollhaftung (Rückzahlung der gesamten Provision) einbeziehen; in Abhängigkeit von Vertragsdaten (z.B. Laufzeit, Prämie oder Tarif) den Zeitraum definieren, in dem die Provision nach und nach verdient wird.
- Getrennte Stornohaftungsmodelle gegenüber der Gesellschaft und gegenüber den Untervermittlern verwenden (oder das Stornohaftungsmodell, das die Gesellschaft vorgibt, auch gegenüber dem Untervermittler verwenden).
- Gesamte Provisionen und verdiente Anteile der Provisionen (in Abhängigkeit vom Stornohaftungsmodell) für alle Verträge oder Teile des Vertragsbestands auswerten; auf Ebene der einzelnen Provisionen oder gruppiert z.B. nach Gesellschaft oder Sparte.
Und wer braucht das? Zum Beispiel meiner Meinung nach jeder, der mit Gesellschaften über den Stand seiner Stornoreserve verhandeln möchte oder im Zuge seines Risikomanagements wissen will, welche Stornorisiken von bestimmten Untervermittlern ausgehen und ob diese durch einbehaltene Stornoreserve gedeckt sind. Und jeder, der schon einmal einen formalen Buchauszug erstellen musste …