Umsatzsteuerpflichtig als Versicherungsmakler?

Das Bundesministerium der Finanzen hat sich in einem Schreiben vom 9.10.2008 zu den Konsequenzen aus einem wenige Wochen alten BFH-Urteil geäußert, das schon durch die Presse gegangen ist.

Gegenstand ist die Umsatzsteuerpflicht, bei Versicherungsmaklern und sonstigen Vermittlern entstehen kann, wenn einzelne Tätigkeiten nicht als echte Vermittlungstätigkeiten aufgefasst werden. Zitat:

Des Weiteren hat der BFH entschieden, dass es zu den wesentlichen Aspekten einer steuer-freien Versicherungsvermittlungstätigkeit gehört, Kunden zu suchen und diese mit dem Versicherer zusammenzuführen. Das bloße Erheben von Kundendaten erfüllt nicht die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Versicherungsvermittlungstätigkeit. Allgemein sind Unterstützungsleistungen für die Ausübung der dem Versicherer selbst obliegenden Aufgaben steuerpflichtig. Auch Dienstleistungen wie z. B. die Festsetzung und Auszahlung von Provisionen der Versicherungsvertreter, das Halten der Kontakte mit diesen und die Weitergabe von Informationen an die Versicherungsvertreter gehören nicht zu den Tätigkeiten eines Versicherungsvertreters.

Geschlossen wird das Schreiben mit der impliziten Ankündigung, dass nach dem 1.1.2009 auf die Steuerpflicht dieser Umsätze geachtet werden wird.

Um welche Tätigkeiten geht es nun genau?

Vorstellbar sind zum Beispiel die folgenden Szenarien:

  • Ein Untervermittler eines Maklers vermittelt nicht selbst, sondern arbeitet nur als Tippgeber. Es entsteht eine Umsatzsteuerpflicht für den Vermittler. Um dieses Szenario ging es im BFH-Urteil vom September 2008.
  • Ein Maklerpool oder ein Makler-Backoffice vermittelt nicht selbst, sondern übernimmt nur die Abwicklung von Anträgen, kassiert Versicherungsprämien oder ähnliche Dienstleistungen. Hier könnte eine Umsatzsteuerpflicht vermutet werden.
  • Auch bei der Vermittlertätigkeit eines Maklers gibt es Tätigkeiten wie z.B. das Maklerinkasso, die man als Dienstleistung für den Produktgeber und nicht als Vermittlungsentgelt ansehen müsste. Müssen nun die Provisionen/Courtagen in einen Vermittlungs- und einen Dienstleistungsanteil zerlegt werden, um letzteren mit Umsatzsteuer abzurechnen?
  • Vermittlung bestimmter Produkte (z.B. vermietete Wohnungen zur Altersvorsorge) war schon immer umsatzsteuerpflichtig.

Für die Abwicklung von erhaltenen Provisionen/Courtagen und weitergegebenen Vermittlerprovisionen in AMS.4 ist die Frage natürlich wichtig, ob Umsatzsteuer berechnet werden muss. Daher die Frage an alle AMS-Anwender: Wie sehen Sie das?

Muss man in Zukunft bei jedem Vermittler zu einem Vertrag einstellen können, ob Umsatzsteuer abgerechnet wird? Müssen Gesellschaftsabrechnungen im Maklerinkasso künftig umsatzsteuerpflichtige Positionen ausweisen?

Wenn sich eine entsprechende Marktentwicklung abzeichnet, werden wir bei AssFiNET natürlich in der Software eine entsprechende Unterstützung bieten.

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