AGB-K

assfinet cloud 2026

Stand: 1. Oktober 2026

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge betreffend der Überlassung von Softwareanwendungen in der cloud durch die ASSFINET GmbH, nachfolgend „assfinet“ genannt, und die damit im Zusammenhang stehenden Dienste und Leistungen von assfinet, zusammen nachfolgend „assfinet cloud“ genannt, an andere Unternehmen, Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausdrücklich ausgeschlossen.

A. Vertragsgrundlage und Vertragsschluss

  1. Angebote, Lieferungen und Leistungen von assfinet erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese sind auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen von assfinet und dem Lizenznehmer, nachfolgend gemeinsam „Vertragsparteien“ genannt, maßgeblich, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird. Abweichende Geschäftsbedingungen werden auch bei ausdrücklichem Hinweis des Lizenznehmers nicht einbezogen. Mit Abgabe der Bestellung wird die ausschließliche Geltung der Geschäftsbedingungen von assfinet anerkannt.
  2. Die Online-Darstellung von assfinet cloud stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
  3. Durch Klicken des Bestellbuttons („Kostenpflichtig bestellen“) gibt der Lizenznehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit den online ausgewählten Diensten und Leistungen ab. Der Lizenznehmer hat die Möglichkeit, seine Bestellung vollständig herunterzuladen und dauerhaft zu speichern.
  4. Der Vertrag kommt zustande durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung von assfinet per E-Mail oder durch Bereitstellung von assfinet cloud gemäß diesen Geschäftsbedingungen. Eine automatisch generierte Eingangsbestätigung der Bestellung per E-Mail gilt nicht als Annahme des Angebots.
  5. assfinet kann alternativ zur Online-Bestellung gemäß Ziffern 3. und 4. ein individuelles Angebot mit Übermittlung eines nach Lieferumfang und Preisen vervollständigten Bestellscheins verbindlich anbieten, soweit nicht im Einzelfall eine Bindungswirkung ausdrücklich ausgeschlossen wird. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang des vom Lizenznehmer unterzeichneten Bestellscheins bei assfinet zustande.
  6. Änderungen, Ergänzungen sowie jegliche Nebenabreden zu der online-Bestellung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht in diesen AGB anderweitiges bestimmt ist.

B. Vertragsgegenstand und Nutzungsbedingungen

1. Gegenstand des Vertrages

(1) assfinet cloud: assfinet stellt dem Lizenznehmer die in der Bestellung näher bezeichneten, cloudbasierten und durch Künstliche Intelligenz, nachfolgend „AI“ genannt, unterstützte Software-Anwendung assfinet cloud gemäß der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung zur eigenen Nutzung auf beschränkte Zeit in deutscher Sprache ausschließlich in der Cloud und im vereinbarten Umfang zur Verfügung.

Eine Installation von assfinet cloud auf Hardware des Lizenznehmers erfolgt nicht. Der Lizenznehmer kann assfinet cloud über einen aktuellen Internet-Browser (z.B. Chrome, Firefox, Edge) nutzen. assfinet cloud verbleibt in dem von assfinet beauftragten Rechenzentrum und wird an der dortigen Schnittstelle zum Internet zur Nutzung, nachfolgend „Übergabepunkt“ genannt, bereitgestellt.

(2) Hybrid-Nutzung: Das Nutzungsrecht umfasst auch die weitere Nutzung von bestehenden Nutzungsverträgen für ams.5 und vias parallel zu assfinet cloud (Hybrid-Betrieb) auf Grundlage der bestehenden Verträge für die Dauer dieses Vertrages. Die Vergütungspflicht hieraus ruht für die Dauer dieses Vertrages. User-Lizenzen gelten für beide Systeme.

(3) Dienste: Portale, Workflows, Formulare, Data, E-Sign und Abrechnung sind gemäß online Leistungsbeschreibung als Dienste in den zu bestellenden Paketen enthalten. assfinet behält sich vor, weitere Dienste anzubieten. Änderungen der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angebotenen Dienste sind nur möglich, wenn gleichwertige oder bessere Funktionen durch assfinet zur Verfügung gestellt werden oder eine technische Notwendigkeit gegeben ist, die assfinet zu begründen hat. Die Dienste sind ohne Einzelabrechnung im Paket enthalten; es gelten die Fair-Use-Richtwerte gemäß Preisliste. Die Nutzung für Dritte außerhalb dieses Vertrages, die Weitervermarktung und automatisierte Massennutzung ohne Bezug zum verwalteten Bestand ist nicht gedeckt.

(4) Module: assfinet bietet verschiedene Module gemäß online Leistungsbeschreibung an. Dies sind derzeit assfinet ai, assfinet compare, assfinet inkasso und assfinet provision. Das Modul assfinet ai umfasst die Oberflächen, in denen der Lizenznehmer bzw. seine User AI aktiv nutzen, insbesondere KI-Chats und Agents. Die im System integrierte AI-Unterstützung gemäß B.1.(5), insbesondere Vorgangserkennung, Datenextraktion, Zuordnung und Workflow-Vorschläge, ist im Paketpreis enthalten und erfordert weder das Modul assfinet ai noch Credits.

(5) AI Nutzung: assfinet cloud stellt die in der Bestellung aufgeführten Dienste entsprechend der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung mit AI-Unterstützung zur Verfügung.

a) assfinet behält sich vor, die angebotenen Dienste, auch während eines laufenden Vertrages mit einer Frist von 4 Wochen nach Verständigung des Lizenznehmers in Textform, zu erweitern, zu ändern, einzuschränken, auszutauschen und aufzukündigen, sofern dadurch die Funktionalität und Qualität der Dienste nicht zum Nachteil des Lizenznehmers beeinträchtigt werden. Sofern eine Beeinträchtigung eines Dienstes zum Nachteil des Lizenznehmers damit einhergeht, ist assfinet während eines laufenden Vertrages dazu nur im Wege einer Teilkündigung berechtigt. Reine Verbesserung und technische Änderungen sind Weiterentwicklungen und in B.1.(10) geregelt.

b) assfinet cloud sowie die Dienste verwenden AI. Diese analysiert textbasierte Dokumente, Nachrichten, Bilder, Videos oder Spracheingaben, um relevante Informationen zur weiteren Verarbeitung zu extrahieren. Zu diesem Zweck werden die vom Lizenznehmer übermittelten Daten einem genehmigten AI-Provider zur Verfügung gestellt, nachfolgend „AI-Anwendung“ genannt. Die Extraktion und Zurverfügungstellung an den AI-Provider, nachfolgend „Übermittlung“ genannt, erfolgen ohne weitere Handlung des Lizenznehmers.

c) Die Nutzung der AI und damit auch die Nutzung von assfinet cloud und der Dienste erfordert ggf. die Zustimmung des Lizenznehmers bzw. dessen Usern zu Bedingungen. Der Lizenznehmer ist in jedem Fall verpflichtet, die Nutzungsbedingungen des AI-Provider vor oder bei Vertragsschluss mit assfinet sowie vor Anbindung seiner Systeme zur Kenntnis zu nehmen und sich während der Vertragslaufzeit informiert zu halten. Zu diesem Zweck stellt assfinet dem Lizenznehmer einen Link zu den jeweiligen Nutzungsbedingungen sowie zur Aktivierung eines Benachrichtigungsdienstes des AI-Providers für den Fall von Änderungen zur Verfügung. Mit Bestellung gemäß A. genehmigt der Lizenznehmer die in der Subunternehmerliste aufgeführten AI-Provider und akzeptiert damit deren Nutzungsbedingungen. Zudem verpflichtet er sich, den Benachrichtigungsdienst zu aktivieren. Sofern der Lizenznehmer Änderungen dieser nicht akzeptiert, ist er verpflichtet, assfinet cloud unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Möglichkeit zur Kenntnisnahme der Änderungen, mitzuteilen. Sofern assfinet keine anderweitige Lösung anbietet, die eine Zustimmung des Lizenznehmers ermöglicht, erhält der Lizenznehmer ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

d) Der Lizenznehmer sichert zu, dass er berechtigt ist, die Daten, die er verarbeitet, für die AI-Anwendung, insbesondere zur Übermittlung zu verwenden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Dienste zu nutzen für die Generierung von rechtswidrigen, diskriminierenden oder täuschenden Inhalten; die Entwicklung, das Training oder die Verbesserung konkurrierender KI-Modelle auf Basis der erzeugten Outputs; das automatisierte Massenversenden von Spam oder Desinformation; sonstige Nutzungen, die gegen geltendes Recht oder die Nutzungsbedingungen des AI-Providers oder assfinets verstoßen.

e) Das Ergebnis einer AI-Anwendung wird durch den AI-Provider auf der Grundlage seiner Nutzungsbedingungen außerhalb der Sphäre von assfinet erzeugt. Für Richtigkeit und Vollständigkeit eines Ergebnisses einer AI-Anwendung wird daher keine Gewähr oder Haftung durch assfinet übernommen. assfinet empfiehlt die Prüfung jedes Ergebnisses auf Vollständigkeit, Richtigkeit und mögliche Verletzung von Rechten Dritter.

Die Nutzung eines Ergebnisses liegt in der alleinigen Verantwortung des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer erklärt sich mit der Nutzung und Verarbeitung der Ergebnisse durch assfinet auf Grundlage der zwischen assfinet und dem Lizenznehmer getroffenen Vereinbarungen einverstanden.

f) assfinet ist berechtigt, den AI-Provider auszutauschen oder neue Anwendungsfälle des AI-Providers zur Verfügung zu stellen. Sofern assfinet dies vornimmt, wird dem Lizenznehmer die Änderung in Textform mit angemessener Frist mitgeteilt.

(6) API: Für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Schnittstellen (API) gelten die Bestimmungen des Abschnitts N. dieser AGB. Die API ermöglicht den programmatischen Zugriff auf definierte Funktionen von assfinet cloud. Der Zugang zum Quellcode, zur internen Systemarchitektur, zu Trainingsdaten oder zur Modellkonfiguration ist nicht Bestandteil der API-Nutzung und wird ausdrücklich nicht gewährt.

(7) Verfügbarkeit: assfinet cloud steht dem Lizenznehmer grundsätzlich 24 Stunden an 7 Tagen in 52 Wochen im Jahr zur Verfügung. Die Verfügbarkeit, definiert als die gewährleistete Möglichkeit des Zugriffs auf assfinet cloud am Übergabepunkt innerhalb der Supportzeiten, die auf der Website assfinets angegeben sind, beträgt 98%. Es gelten G.3. und G.4. Die Funktionsfähigkeit jeweils einzelner Dienste bleibt bei der Berechnung der Verfügbarkeit unberücksichtigt, solange assfinet cloud und die Mehrzahl der Dienste überwiegend genutzt werden können.

(8) Speicherplatz: assfinet stellt dem Lizenznehmer Speicherplatz zur Ablage seiner Daten im für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Umfang zur Verfügung, auf die dieser im Zusammenhang mit der Nutzung von assfinet cloud zugreifen kann. assfinet ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Lizenznehmers zu treffen. Weitere Pflichten oder Obliegenheiten assfinets im Zusammenhang mit den vom Lizenznehmer abgelegten Daten bestehen nicht, insbesondere keine solchen zur Prüfung oder Kontrolle von Inhalten.

Der Lizenznehmer kann seine gespeicherten Daten jederzeit selbst verändern, löschen oder herunterladen.

(9) Dokumentation: assfinet stellt dem Lizenznehmer eine Dokumentation bestehend aus Programmspezifikationen und Anwenderanleitungen digital zur Verfügung. Der Überlassungsanspruch des Lizenznehmers ist erfüllt, wenn diese Daten und Informationen für den Lizenznehmer digital verfügbar sind.

(10) Weiterentwicklung: assfinet ist berechtigt, assfinet cloud weiterzuentwickeln und an technischen Neuerungen oder Verbesserungen anzupassen. Sofern damit keine Einschränkung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gegebenen Funktionalitäten oder Verfügbarkeit von assfinet cloud verbunden ist, erfüllt assfinet damit seine vertraglichen Pflichten. assfinet verständigt den Lizenznehmer von wesentlichen Änderungen in angemessener Zeit vor einer Änderung in Textform.

(11) Übersicht: assfinet stellt dem Lizenznehmer online eine Übersicht zur Verfügung, mithilfe derer dieser jederzeit die für die Vergütung relevanten Parameter (insbesondere Bewertungsprämie und Abstand zur Puffergrenze, aktive User je Mandant, gebuchte Module, Nutzung der Dienste im Verhältnis zu den Fair-Use-Richtwerten, Credit-Guthaben einschließlich Vortrag, Nachkäufen und Verbrauch) eingesehen werden kann.

(12) Web-Services: Sofern eine Anwendung Verknüpfungen zu Web-Services enthält, die von Dritten angeboten werden, die über die jeweilige Anwendung aufrufbar sind, unterliegen diese Web-Services deren Nutzungsregelungen. Diese Web-Services sind nicht Vertragsgegenstand. assfinet stellt nur den technischen Zugriff zur Verfügung und ist nicht verantwortlich für diese Web-Services.

(13) Inhalte: assfinet ist berechtigt, im Rahmen von assfinet cloud unentgeltlich und unverbindlich Inhalte anzubieten.

(14) Support: Dem Lizenznehmer stehen für Support der assfinet cloud die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen während der Supportzeiten, die auf der Website assfinets angegeben sind, zur Verfügung. Der Lizenznehmer hat die Möglichkeit einen separaten SLA-Vertrag abzuschließen. SLA-Verträge beinhalten ein jährliches Stundenkontingent, welches im Bestellschein vereinbart wird. Das Jahr endet jeweils mit Ablauf des Vertragsjahres. Nichtverbrauchte Stunden verfallen zu diesem Zeitpunkt ersatzlos.

(15) Dienstleistung: Der Lizenznehmer kann eine individuelle Online-Einführungsunterstützung für assfinet cloud auf Stundenbasis als Dienstleistung bestellen.

2. Umfang des Nutzungsrechts

(1) assfinet räumt dem Lizenznehmer ein einfaches und nicht übertragbares, räumlich nicht beschränktes, entgeltliches Nutzungsrecht an assfinet cloud und den Diensten und Modulen gemäß B.1. im Umfang der Leistungsbeschreibung während der Dauer des Vertrages ein.

(2) Nutzungsrechte im Zusammenhang mit Hybrid-Lösungen ergeben sich aus B.1.(2).

(3) Outputs, die durch die Dienste und AI-Anwendung aus Daten des Lizenznehmers erzeugt werden, stehen dem Lizenznehmer zu, vorbehaltlich der geltenden Rechtslage zur Urheberrechtsfähigkeit KI-generierter Inhalte. Der Lizenznehmer räumt assfinet die Rechte an seinen Eingabedaten ein, die notwendig sind, um Daten im Rahmen von B.1. zu verarbeiten, insbesondere auch hinsichtlich der AI und des AI-Providers gemäß B.1.(5). Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Outputs der AI-Anwendung und Dienste zur Entwicklung, zum Training oder zur Verbesserung konkurrierender KI-Modelle zu verwenden.

(4) Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers gemäß B.2.(1) umfasst das Recht, das in der Bestellung genannte Lizenzkontingent für seine eigenen geschäftlichen Zwecke an namentlich registrierte User zuzuweisen und diesen dadurch die Nutzung des Vertragsgegenstandes gemäß B.1. während der Laufzeit dieses Vertrags zu ermöglichen. Sofern der eigene geschäftliche Zweck des Lizenznehmers gemäß dem Unternehmensgegenstand des Lizenznehmers oder den vertraglichen Vereinbarungen mit assfinet eine Zuweisung gemäß Satz 1 an natürliche Personen als registrierter User für verschiedene Gesellschaften (Mandanten) gestattet, so gilt jede Zuweisung jener natürlichen Person pro Mandanten als eigenständiger User und erhöht kostenpflichtig das Lizenzkontingent. Die im Paket enthaltenen User können frei auf die Mandanten verteilt werden. Die Bewertungsprämie aller Mandanten der Lizenz wird für die Einstufung gemäß C.1.(1)a) zusammengerechnet; Module gelten für alle Mandanten der Lizenz.

(5) Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers gemäß B.2.(1) umfasst auch das Recht, das in der Bestellung genannte Lizenzkontingent zu erhöhen (D.1.(2)) oder zu vermindern (D.1.(3)).

(6) Das Nutzungsrecht an der API gemäß B.1.(6) ist unter N. API geregelt.

C. Nutzungsentgelt und Indexierung

1. Nutzungsentgelt

(1) Für die Nutzung des Vertragsgegenstandes gemäß B.1. im Umfang gemäß B.2 hat der Lizenznehmer das in der Bestellung vereinbarte Nutzungsentgelt zu entrichten. Der Nutzung steht die Möglichkeit zur Nutzung gleich.

Das Nutzungsentgelt setzt sich zusammen aus Paketpreis gemäß nachfolgend a), Nutzungsentgelt für zusätzliche User und Portale gemäß nachfolgend b), Nutzungsentgelt für Module gemäß nachfolgend c), Aktivierungsgebühr gemäß nachfolgend d), Supportpreis gemäß nachfolgend e)

a) Der Paketpreis richtet sich nach dem gewählten Paket und richtet sich nach der Bewertungsprämie des Bestands gewichtet nach Spartengruppe. Die im Bestellschein aufgeführten Dienste sind inklusive und werden nicht zusätzlich vergütet.

Die Bewertungsprämie ist die Nettoprämie des aktiven Bestands über alle Mandanten der Lizenz, multipliziert mit dem Gewicht der jeweiligen Spartengruppe: Sach/HU 1,0; Eigene Sparten 0,8; KFZ 0,4; Finanzen/Kapitalanlage 0,1; Leben/Rente/bAV 0,1; Kranken 0,1. Eigene Sparten sind vom Lizenznehmer angelegte Sparten ohne Zuordnung zu einer Standardgruppe. Sammel- und Rahmenverträge zählen als ein Vertrag.

Die Bewertungsprämie wird monatlich ermittelt; maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten drei Monate. Für jedes Paket gilt ein fester Fair-Use-Puffer über der Paketobergrenze gemäß Preisliste (derzeit XS 100.000 €, S 300.000 €, M 600.000 €, L 1.000.000 €, XL 2.000.000 €, XXL 4.000.000 €). Liegt der Durchschnitt über Paketobergrenze und Puffer, wird der Lizenznehmer mit Wirkung zum Folgemonat in das passende Paket eingestuft. Eine Rückstufung ist zum Ende des Vertragsjahres möglich, wenn die Bewertungsprämie unter der Untergrenze des gebuchten Pakets liegt. Eine rückwirkende Berechnung erfolgt nicht. Der aktuelle Stand ist in der Übersicht gemäß B.1.(11) einsehbar.

b) Zusätzliche User und Portale können jederzeit kostenpflichtig zugebucht werden. Das Entgelt wird zusätzlich zu dem Paketpreis erhoben.

c) Für jedes gebuchte Modul fällt eine monatliche Plattformgebühr an. Ihre Höhe richtet sich nach dem gebuchten Paket gemäß Preisliste und ist unabhängig vom Verbrauch.

Es erfolgt eine zusätzliche, nutzungsabhängige Vergütung bei Verwendung der Module assfinet ai und assfinet compare. Die Module assfinet ai und assfinet compare verbrauchen Credits aus einem gemeinsamen Kontingent. Dafür muss ein Nutzungsguthaben in Form von Credits erworben werden. Der Lizenznehmer verfügt über ein Credit-Konto, welches er online jederzeit einsehen kann (my.assfinetcloud.de). Das aktuelle Credit-Guthaben und die Abrechnungshistorie sind dort jederzeit einsehbar.

Für die Vergütung werden Credits als interne Abrechnungseinheit verwendet. Dementsprechend erfolgt die monatliche Abrechnung des Nutzungsentgelts für assfinet ai und assfinet compare im Rahmen einer Credit-basierten Vergütung auf Basis der jeweils gültigen Preisliste.

Die jeweils für die Nutzung der Dienste erforderlichen Credits und die Kosten derer ergeben sich aus der aktuellen Preisliste. assfinet kann die Preise für Credits bzw. Credit-Pakete und Zuordnungen der Credits bzw. Credit-Pakete mit Wirkung für die Zukunft ändern. Bereits auf dem Credit-Konto gutgeschriebene Credits bleiben davon unberührt. Änderungen werden mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden dem Lizenznehmer mitgeteilt. Der Lizenznehmer hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der Änderung.

Dem Lizenznehmer werden die Credits des von ihm gewählten Credit-Pakets jeweils zu Monatsbeginn sowie nachgekaufte Credits unverzüglich nach dem Nachkauf gutgeschrieben. Mit Buchung von assfinet ai oder assfinet compare ist mindestens ein Credit-Paket zu buchen.

Bei Nutzung eines Dienstes werden die entsprechenden Credits automatisch vom Credit-Konto des Lizenznehmers abgebucht.

Nicht genutzte Credits werden einmalig in den Folgemonat vorgetragen und verfallen an dessen Ende; vorgetragene Credits werden zuerst verbraucht. Dies gilt auch für nachgekaufte Credits. assfinet informiert den Lizenznehmer per E-Mail, wenn 80 % des verfügbaren Guthabens verbraucht sind. Ist das Guthaben aufgebraucht, wird die Nutzung von assfinet ai bis zur nächsten Gutschrift ausgesetzt; assfinet compare bleibt verfügbar und wird mit der nächsten Gutschrift verrechnet. Die im System integrierte AI gemäß B.1.(5) verbraucht keine Credits und bleibt stets verfügbar. Der Lizenznehmer kann jederzeit Credits gemäß Preisliste nachkaufen oder in my.assfinetcloud.de einen automatischen Nachkauf mit selbst festgelegter Obergrenze aktivieren.

Der Verfall von Credits hat keinen Einfluss auf gesetzliche Mängelrechte und Rückabwicklungen.

Eine Auszahlung oder Umtausch von Credits in Geld ist ausgeschlossen, es sei denn, die Inanspruchnahme der Module assfinet ai und assfinet compare ist nicht erbracht worden, aus Gründen, die assfinet zu vertreten hat, unmöglich oder dem Lizenznehmer nicht zumutbar.

Eine Übertragung von Credits an andere Lizenznehmer ist ausgeschlossen.

d) Aktivierungsgebühr: Für jedes gebuchte Modul fällt eine einmalige Aktivierungsgebühr gemäß Preisliste für Einrichtung, Mandantenkonfiguration und Schulung an. Bei Buchung zusammen mit dem Erstvertrag entfällt die Aktivierungsgebühr.

e) Das Entgelt für den Support beträgt 10 % des gesamten monatlichen Nutzungsentgelts gemäß a) bis c) (Paketpreis, zusätzliche User und Portale, Plattformgebühren der Module und Credit-Pakete) für den Support-Plan Basic sofern der Lizenznehmer keinen separaten SLA-Vertrag abschließt.

(2) Das Nutzungsentgelt für Speicherplatz gemäß B.1.(8) ist im Paketpreis enthalten.

(3) Dienstleistungen gemäß B.1.(15) werden nach tatsächlichem Aufwand auf Stundensatzbasis gemäß Preisliste abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt am jeweiligen Monatsende gem. Leistungsnachweis.

(4) Die aktuelle Preisliste ist jederzeit unter my.assfinetcloud.de online einsehbar.

(5) Das Entgelt gemäß C.1. versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und ist monatlich im Voraus zum Monatsbeginn fällig und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Dienstleistungen gemäß C.1.(3) werden nachträglich abgerechnet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) fällig.

2. Lastschriftmandat

(1) Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates ist Voraussetzung zur Nutzung des Vertragsgegenstandes.

a) Wird eine Lastschrift nicht eingelöst und ein Forderungsausgleich binnen 5 Werktagen nach Zahlungsaufforderung durch assfinet nicht bewirkt, so werden die künftigen monatlichen Nutzungsentgelte des laufenden Vertragsjahres zur sofortigen Zahlung fällig. Hierauf ist in der Zahlungsaufforderung hinzuweisen. Findet ein Ausgleich während des laufenden Jahres nicht statt, ist assfinet berechtigt, für die erste fällige Gebühr im folgenden Jahr eine Zahlungsaufforderung mit der gleichen Rechtsfolge zu stellen.

b) Buchstabe a) gilt im Falle wiederholter Lastschriftrückgaben entsprechend, ohne dass im Wiederholungsfalle eine neuerliche Zahlungsaufforderung erforderlich ist.

(2) Wird eine Lastschrift nicht eingelöst und bewirkt der Lizenznehmer auch binnen einer sodann von assfinet gesetzten Nachfrist von mindestens 5 Werktagen die fällige Zahlung nicht, ist assfinet berechtigt, den Zugang des Lizenznehmers zu den Diensten auf die Dauer des Zahlungsrückstandes zu unterbrechen und von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen.

(3) Eine jede Lastschriftrückgabe hat der Lizenznehmer mit einem pauschalen Aufwendungs- und Bearbeitungsbetrag von 10,00 € zu vergüten.

(4) Sofern der Lizenznehmer das erteilte Lastschriftmandat widerruft, so gilt obiger Absatz (1) a). Zzgl. schuldet der Lizenznehmer eine monatliche Aufwandsentschädigung von 100,00 € netto für die laufende Vertragsperiode. Dem Lizenznehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten

3. Indexierung

Die Listenpreise für Paket, zusätzliche User und Portale, die Plattformgebühren der Module sowie die Preise für Credit-Pakete und Nachkäufe erhöhen sich jeweils zum Beginn eines neuen Vertragsjahres um 2 %. Dies gilt auch während einer Angleichung gemäß C.4. Das Recht zur Änderung der Credit-Preise und Credit-Sätze gemäß C.1.(1)c) bleibt unberührt.

4. Angleichung für Bestandskunden

Wechseln Bestandskunden von einem bisherigen Vertrag auf diese Preisliste, kann eine Angleichung vereinbart werden. Dabei wird das bisherige monatliche Entgelt (einschließlich Support/Wartung) über drei Vertragsjahre an den Listenpreis angeglichen; das Entgelt steigt dabei je Vertragsjahr höchstens auf das Doppelte des Vorjahres, im dritten Vertragsjahr gilt der Listenpreis. Die Differenz wird als befristeter Bestandsrabatt auf der Rechnung ausgewiesen. Bei Vereinbarung einer Angleichung beträgt die Mindestvertragslaufzeit 36 Monate.

D. Nutzungsdauer und Beendigung

1. Nutzungsdauer

(1) Die Nutzung beginnt mit Bestellung und Bereitstellung der Möglichkeit zur Nutzung von assfinet cloud durch den Lizenznehmer. assfinet zeigt dies dem Lizenznehmer durch eine E-Mail an. Es wird vermutet, dass die E-Mail am ersten Werktag nach Absendung der E-Mail zugegangen ist und der Lizenznehmer damit die Möglichkeit zur Nutzung hat. Der Vertrag ist auf den im Bestellschein bestimmten Zeitraum fest abgeschlossen; die Mindestlaufzeit beträgt 36 Monate. Nach Ablauf dieses Vertragszeitraums verlängert er sich um jeweils 12 Monate, soweit nicht der Lizenznehmer oder assfinet zum jeweiligen Laufzeitende kündigen. Eine Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zu erklären.

(2) Eine Erhöhung des Lizenzkontingents kann hinsichtlich zusätzlicher User, Portale, Module und Credit-Pakete jederzeit durch Bestellung mit Wirkung zum 1. des Folgemonats der Bestellung erfolgen. Diese Bestellung kann online erfolgen, wodurch sich der Vertrag mit seinen Regelungen entsprechend erweitert.

(3) Eine Verminderung des Lizenzkontingents hinsichtlich zusätzlicher User, Portale, Module und Credit-Pakete erfolgt durch Kündigung (Teilkündigung) mit Wirkung zum Ende des laufenden Vertragsjahres.

(4) Für die Nutzungsdauer gelten sowohl bei einer Erweiterung als auch bei einer Verminderung die Fristen des ursprünglichen Vertrages.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung ist assfinet insbesondere auch berechtigt, wenn der Lizenznehmer fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen verletzt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch vor bei wesentlichem Vertragsverstoß, der nicht innerhalb von 30 Tagen nach Abmahnung beseitigt wird, bei Insolvenzantrag des Lizenznehmers oder bei dauerhafter Einstellung des KI-Services durch assfinet. Darüber hinaus ist assfinet zur fristlosen Kündigung berechtigt bei: Verstoß gegen die IP-Schutzbestimmungen gemäß F. und N., Verletzung der Geheimhaltungspflicht gemäß J.2., Weitergabe von API-Schlüsseln an Dritte gemäß N.3.

(6) Eine Kündigung (Teilkündigung) bedarf der Schriftform.

2. Beendigung

(1) assfinet ist berechtigt und verpflichtet, die vom Lizenznehmer in assfinet cloud gespeicherten Daten nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen gerechnet ab Vertragsbeendigung endgültig – das heißt nicht wiederherstellbar – zu löschen, soweit nicht rechtliche oder technische Gründe entgegenstehen.

(2) Im Falle einer ordentlichen Vertragskündigung informiert assfinet den Lizenznehmer über die bevorstehende Beendigung des Vertrags und die Berechtigung von assfinet, die vom Lizenznehmer in assfinet cloud gespeicherten Daten zu löschen, verbunden mit der Empfehlung, der Lizenznehmer möge vor dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung seine Daten selbst aus assfinet cloud exportieren und in einem anderen System speichern und sichern.

(3) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, unmittelbar vor Vertragsbeendigung die gespeicherten Daten lesbar und vollständig herunterzuladen.

(4) Das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) oder ein Zurückbehaltungsrecht stehen assfinet hinsichtlich der Daten nicht zu.

(5) Bei Beendigung hat der Lizenznehmer sämtliche vorhandenen Vervielfältigungen und Begleitmaterialien vollständig und endgültig zu löschen bzw. zu vernichten.

(6) Das Nutzungsrecht an der API erlischt sofort. Der Lizenznehmer hat alle API-Schlüssel als unbrauchbar zu betrachten, erhaltene API-Dokumentation zu vernichten oder zurückzugeben und dies auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.

E. Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers und seiner Nutzer

1. Pflichten und Obliegenheiten

(1) Der Lizenznehmer ist für eine geeignete Soft- und Hardware zur Nutzung von assfinet cloud verantwortlich. Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung in ausreichender Geschwindigkeit und Datengröße zwischen dem IT-System des Lizenznehmers und dem von assfinet zur Verfügung gestellten Übergabepunkt obliegt ausschließlich dem Lizenznehmer. assfinet ist berechtigt, den Übergabepunkt jederzeit neu festzulegen, sofern dies von assfinet aus sachlichen Gründen als geboten angesehen wird, um die Inanspruchnahme von assfinet cloud zu ermöglichen.

(2) Der Lizenznehmer erhält von assfinet per E-Mail Zugangsdaten für einen Administrations-User von assfinet cloud, bestehend aus einer „User ID“ und einem Erst-Passwort, die zur Administration von assfinet cloud erforderlich sind. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das Erst-Passwort umgehend zu ändern und weiterhin die „User ID“ und das Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Falls der Lizenznehmer eine missbräuchliche Verwendung der Zugangsdaten bemerkt oder vermutet, ist der Lizenznehmer verpflichtet, assfinet unverzüglich zu benachrichtigen.

Dem Lizenznehmer wird empfohlen, seinen Usern eine 2-Faktor-Authentifizierung vorzugeben und diese in assfinet cloud zu aktivieren. Mindestens jedoch wird der Lizenznehmer jeden User wie folgt verpflichten: Jeder User wird nach Aktivierung seines Zugangs ein neues Passwort generieren, welches sich aus mindestens 8 Zeichen zusammensetzt und mindestens einen Großbuchstaben und eine Zahl sowie eine beliebige, nicht lexikalische Kombination von Buchstaben und Ziffern enthält. Der User muss verpflichtet werden, den Schutz der Zugangsdaten vor jeder missbräuchlichen Verwendung sicherzustellen. Eine Haftung von assfinet für Folgen missbräuchlicher Verwendung der Zugangsdaten, die auf einer Verletzung dieser Sicherungspflicht des Users beruht, ist ausgeschlossen. Der Lizenznehmer steht für Handlungen und Unterlassungen der User wie für eigene Handlungen und Unterlassungen ein. Für jegliche Folgen regelwidriger Verwendung hat allein der Lizenznehmer einzustehen, der assfinet insoweit von jeder Haftung freistellt.

(3) Die von dem Lizenznehmer oder den Benutzern in assfinet cloud abgelegten Daten und Inhalte können rechtlich, insbesondere urheber- und datenschutzrechtlich, geschützt sein. Der Lizenznehmer räumt assfinet hiermit alle Rechte ein, die in assfinet cloud abgelegten Daten und Inhalte zu vervielfältigen und zu übermitteln, soweit dies erforderlich ist, um dem Lizenznehmer und den Benutzern diese bei Abfragen über das Internet zugänglich zu machen.

(4) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, in assfinet cloud keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Zu diesem Zwecke wird der Lizenznehmer seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts, der Geheimhaltung und des Datenschutzes hinweisen.

(5) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf assfinet cloud durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

(6) Unbeschadet der Verpflichtung von assfinet assfinet cloud dem Lizenznehmer zur Verfügung zu stellen, ist dieser selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung von assfinet cloud erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

(7) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

(8) Sofern der Lizenznehmer den Verdacht hat, dass auf einem Rechner, über den er assfinet cloud in Anspruch nimmt, Viren oder sonstige schädliche Komponenten vorhanden sind, ist er verpflichtet, assfinet unverzüglich zu informieren und den Zugriff über diesen Rechner zu unterlassen.

(9) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, assfinet cloud einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

(10) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, keine Daten oder Inhalte in assfinet cloud zu laden, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

(11) Der Lizenznehmer ist im Falle einer Nichtverfügbarkeit oder Störung verpflichtet, assfinet eine aussagefähige Beschreibung der Störung und – soweit möglich – nachprüfbare Unterlagen über Art und exakten Zeitpunkt der Störung zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, bei der Eingrenzung von Funktionsstörungen nach seinen Möglichkeiten ohne schuldhaftes Zögern mitzuwirken und eine sachgerechte Fehlerfeststellung mit den ihm zumutbaren Maßnahmen zu fördern.

(12) Der Lizenznehmer wird assfinet bei der Mangelbeseitigung sowie Wartung unterstützen.

(13) Wenn ein Dritter Ansprüche aus Schutzrechten im Zusammenhang mit assfinet cloud behauptet, insbesondere solche die der Ausübung der vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, hat der Lizenznehmer assfinet unverzüglich schriftlich und umfassend zu unterrichten. Einen Rechtsstreit mit dem Dritten darf er nur im Einvernehmen mit assfinet führen oder assfinet zur Führung der Auseinandersetzung ermächtigen.

(14) Sofern rechtlich geboten, wird der Lizenznehmer Einwilligungen der Benutzer einholen und Informationen den Benutzern zur Verfügung stellen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten.

(15) Der Lizenznehmer garantiert, dass er die Benutzer, denen er gemäß B.2.(4) Lizenzen zuweist, derart vor Nutzung des Vertragsgegenstandes verpflichtet hat, dass der Lizenznehmer die Pflichten und Rechte gemäß E.1. erfüllen bzw. übertragen kann.

(16) Sofern der Lizenznehmer im Rahmen von assfinet cloud Benutzern Zugriff auf Daten gewährt, hat er den Benutzer jeweils anzulegen und den Umfang der Zugriffsrechte der Benutzer zu definieren. Auswahl und Überwachung der Benutzer obliegen allein dem Lizenznehmer. Er wird die Benutzer entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben verpflichten. Für jegliche Folgen regelwidriger Verwendung von assfinet cloud hat allein der Lizenznehmer einzustehen, der assfinet insoweit von jeder Haftung freistellt.

(17) Im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen gemäß B.1.(15) sind unter Umständen Mitwirkungen des Lizenznehmers erforderlich, welche dieser auf Aufforderung assfinets in Textform zu einem bestimmten Termin zuzusagen und in angemessener Zeit zur Verfügung zu stellen hat.

2. Verletzung von Pflichten

(1) Kommt der Lizenznehmer seinen Pflichten gemäß vorheriger Ziffer 1 oder anderweitig vereinbarten oder gesetzlichen Pflichten, insbesondere Mitwirkungs- und/oder Beistellpflichten, nicht nach bzw. verletzt er diese, kann assfinet die geschuldeten Leistungen oder Teile davon bis zum Ende der Pflichtverletzung bzw. bis zur Erbringung der Mitwirkungs- bzw. Beistellpflichten ohne Minderung der Vergütung verweigern und ggf. sperren, wenn es sich um eine wesentliche Pflichtverletzung handelt. Eine Pflichtverletzung gilt insbesondere dann als wesentlich, wenn dadurch die Verfügbarkeit oder Daten assfinets oder Dritter verletzt werden, gefährdet sind oder begründete Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Gefährdung wahrscheinlich ist. assfinet hat den Lizenznehmer von der Leistungsverweigerung, Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Unterbleibt im Falle des E.1. (17) die Zusage der Mitwirkung oder die Mitwirkung trotz zweimaliger Fristsetzung ist assfinet berechtigt, eine fristlose Teilkündigung hinsichtlich der bestellten Dienstleistung gemäß B.1.(15) auszusprechen. Assfinet wird auf diese Möglichkeit in der zweiten Fristsetzung hinweisen. Erbrachte Dienstleistungen werden zu diesem Zeitpunkt abgerechnet. Die Teilkündigung der Bestellung von Dienstleistungen hat keine Auswirkung auf andere Vertragsgegenstände und berechtigt nicht zu einer Kündigung. Die Parteien sind sich darüber einig, dass dies insbesondere keinen wichtigen Grund darstellt.

(2) Verzögerungen gemäß Absatz (1) dieser Ziffer 2. führen ggf. zu einer entsprechenden Verlängerung der etwaig verbindlich vereinbarten Termine und/oder Ausführungsfristen.

(3) Der Lizenznehmer ist zum Ersatz der auf Grund einer Verletzung im Sinne des Absatzes (1) dieser Ziffer entstehenden Schäden und Kosten verpflichtet.

(4) Der Lizenznehmer stellt assfinet von jeglicher Haftung frei und ersetzt jegliche Schäden und sonstige Aufwendungen und Kosten, welche sich auf Grund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen Verletzung der Pflicht zu Mitwirkungen sowie deren Unterlassen oder die sich aus anderen Rechtsverstößen des Lizenznehmers im Zusammenhang mit Mitwirkungspflichten assfinet cloud ergeben. Der Lizenznehmer haftet insoweit auch für Verstöße seiner Organe, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie der Benutzer, denen er gemäß B.2.(4) Lizenzen zuweist

(5) Für den Fall, dass Leistungen von assfinet von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Lizenznehmers in Anspruch genommen werden, haftet der Lizenznehmer für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang seines Auftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Lizenznehmer am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(6) assfinet ist zur sofortigen Sperre von assfinet cloud berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass dort gespeicherten Daten oder Inhalte rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte assfinet davon in Kenntnis setzen. assfinet hat den Lizenznehmer von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

F. Schutzrechte

  1. Der Lizenznehmer darf assfinet cloud und die Dokumentation nur in dem vertraglich festgelegten Umfang nutzen. Unabhängig von Gegenstand und Inhalt der in Anspruch genommenen Nutzungsmöglichkeit erkennt der Lizenznehmer an, dass jedwede Anwendung, Lieferung, Leistung, Dienst und die dafür eingesetzte Software den alleinigen Schutzrechten von assfinet unterfallen. Der Zugang zu diesen beinhaltet keine Überlassung einzelner dieser Rechte, die ausschließlich bei assfinet verbleiben.
  2. Marken, Urheberrechts- oder sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb von assfinet cloud dürfen weder entfernt noch verändert werden.
  3. Eine jede Abänderung, Übersetzung, Zurückentwicklung, Disassemblierung, Dekompilierung, oder anderweitige Modifikation der Software oder die Erstellung abgeleiteter Werke hiervon durch den Lizenznehmer oder von diesem eingeschalteten Dritten, ohne dass zuvor die schriftliche Einwilligung von assfinet eingeholt wurde, ist unzulässig, soweit dies nicht nach zwingendem Recht erlaubt ist.
  4. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von assfinet die Software Dritten zu überlassen, gleich auf welcher Rechtsgrundlage, oder sonst wie Dritten zugänglich zu machen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, unbefugte Zugriffe Dritter auf die Software durch geeignete Sicherungsvorkehrungen zu verhindern.
  5. Der Lizenznehmer garantiert, dass er die User, denen er gemäß B.2.(4) Lizenzen zuweist, derart vor Nutzung des Vertragsgegenstandes verpflichtet, dass der Lizenznehmer die Pflichten und Rechte erfüllen kann und diese User entsprechend F.1–4 verpflichtet.
  6. Sämtliche Rechte am geistigen Eigentum von assfinet – insbesondere an Quellcode, Algorithmen, Schnittstellenarchitektur, Trainingsdaten und Datensätzen der API – verbleiben ausschließlich und unwiderruflich bei assfinet. Die API-Architektur und die zugrunde liegende Software sind urheberrechtlich geschützt (UrhG), siehe auch Buchstabe N. Die Datenbanken sind als Datenbankwerke gemäß §§ 4, 87a ff. UrhG sowie als Geschäftsgeheimnisse gemäß GeschGehG geschützt. Dieser Vertrag überträgt keinerlei Eigentumsrechte auf den Lizenznehmer.
  7. Entwicklungen, die der Lizenznehmer auf Basis der API-Outputs erstellt, verbleiben im Eigentum des Lizenznehmers, sofern sie keine geschützten Bestandteile der Software, Systeme, Technologie, Daten oder Know How von assfinet enthalten oder reproduzieren. Entwicklungen, die durch Analyse, Dekompilierung oder Reverse Engineering der API entstehen, gelten als abgeleitete Werke im Sinne des UrhG und stehen assfinet zu. Der Lizenznehmer ist zur Herausgabe und Löschung solcher Entwicklungen verpflichtet. assfinet behält sich vor, für abgeleitete Werke, die unter Verletzung dieses Vertrages entstanden sind, Unterlassung, Schadensersatz und Herausgabe des Verletzergewinns zu verlangen.

G. Wartungen

  1. assfinet cloud erhält im Rahmen der Wartung Weiterentwicklungen sowie Ergänzungen. Diese beinhalten Verbesserungen, Anpassungen an etwaige Änderungen auf dem Versicherungsmarkt infolge Veränderungen der Rahmenbedingungen (z.B. Steuern, Gebühren, sonstige gesetzliche Regelungen) sowie technische Entwicklungen.
  2. assfinet ist berechtigt, aus Gründen notwendiger Wartungen eine vorübergehende technische Unterbrechung von assfinet cloud vorzunehmen. assfinet ist verpflichtet, solche Verfügbarkeitsunterbrechungen auf das technisch erforderliche Maß zu beschränken, die Wartungsarbeiten außerhalb der Verfügbarkeit gemäß B.1.(7) vorzunehmen und soweit möglich dem Lizenznehmer im Voraus anzukündigen.
  3. Wartungsarbeiten und damit einhergehende Unterbrechungen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen von assfinet cloud dienen, können auch während der Verfügbarkeit durchgeführt werden und gelten im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren nicht als Unterbrechung der Verfügbarkeit. assfinet ist verpflichtet, solche Verfügbarkeitsunterbrechungen auf das technisch erforderliche Maß zu beschränken und soweit möglich dem Nutzer unverzüglich nach Feststellung des technischen Erfordernisses im Voraus anzukündigen.
  4. Vorstehende Ziffern 2 und 3 gelten entsprechend für Leistungen und Dienste des AI-Providers und anderer Subunternehmer, die assfinet im Rahmen von B.1. einsetzt. Diesbezügliche Informationen und/oder Ankündigungen werden von assfinet unverzüglich weitergeleitet.

H. Mängelansprüche

  1. assfinet gewährleistet, dass assfinet cloud über die in der Leistungsbeschreibung niedergelegten Beschaffenheiten verfügt und die zwischen den Parteien vereinbarten Spezifikationen erfüllt sowie bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Lizenznehmer keine Rechte Dritter verletzt.

  2. assfinet wird sich bemühen, Mängel in angemessener Zeit zu beseitigen.

  3. Eine unerhebliche Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Anwendungen insgesamt oder der Dienste ist unbeachtlich. Ebenso ist eine vorübergehende Einschränkung oder Ausfall einzelner Anwendungen, mit Ausnahme von assfinet cloud, oder Dienste im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren unbeachtlich. Bei einer erheblichen Einschränkung oder einer Einschränkung der Verfügbarkeit gemäß B.1.(7) ist zu berücksichtigen, dass Credits für die Module assfinet ai und assfinet compare nur nach Umfang der tatsächlichen Nutzung verbraucht werden.

  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist gegeben, sofern das Festhalten am Vertrag dem Lizenznehmer wirtschaftlich unzumutbar ist, sofern assfinet den Mangel auch nach Ablauf einer vom Lizenznehmer schriftlich gesetzten Nachfrist von angemessener Länge nicht beseitigt.

  5. Eine verschuldensunabhängige Haftung von assfinet nach § 536 a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

  6. Für Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängeln gilt I. Haftungsbeschränkung.

  7. Verfügbarkeitsunterbrechungen bzw. -störungen, die auf höhere Gewalt, externe Dienstleister (z.B. Internet-Anbieter des Lizenznehmers oder dessen Benutzern) oder auf sonstige Ursachen, die nachweislich nicht von assfinet zu vertreten sind, zurückzuführen sind, begründen keine Mängelhaftung von assfinet.

  8. Sofern ein vom Lizenznehmer gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht bzw. nicht auf die Anwendungen oder Dienste zurückzuführen ist, ist assfinet berechtigt, den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstandenen Aufwand entsprechend der aktuellen Preisliste in Rechnung zu stellen.

  9. Für Richtigkeit und Vollständigkeit eines Ergebnisses der AI im Sinne der B.1.(5) wird keine Gewähr durch assfinet übernommen.

  10. Für Web-Services im Sinne der B.1.(12) wird keine Gewähr durch assfinet übernommen.

  11. Sofern assfinet Entgeltansprüche gemäß H.8 in Verbindung mit C.1.(3) gegen den Lizenznehmer geltend macht und dieser die dem Entgeltanspruch zugrunde liegenden, durch assfinet erbrachten Leistungen mit hinreichend qualifizierter Begründung als Mangelbeseitigung einstuft, obliegt assfinet die Beweislast.

I. Haftung

1. Haftung assfinets

In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet assfinet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in dem nachfolgend bestimmten Umfang:

(1) assfinet haftet uneingeschränkt auf Schadenersatz

a) in Fällen der Haftung bei Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz;

b) soweit sich die Haftung aus der Übernahme einer Garantie oder aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt;

c) bei Schäden wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

d) wegen Schäden aus einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Hierunter werden Verpflichtungen verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer vertraut und vertrauen darf.

e) Haftet assfinet gemäß vorstehender (1) d) wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen assfinet aufgrund der bei Vertragsschluss bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.

(2) Soweit sich nicht eine Haftung von assfinet nach den vorstehenden Bestimmungen ergibt, sind Schadenersatzansprüche des Lizenznehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

(3) assfinet haftet nicht für die wirtschaftliche Geeignetheit der vertragsgemäßen Dienste und Software für die betrieblichen und wirtschaftlichen Zwecke des Lizenznehmers. Inhalt und Umfang der Bestellung unterliegen dessen Verantwortung. Satz 1 gilt entsprechend für alle Benutzer des Lizenznehmers und seiner Untermandanten.

(4) Der Einwand des Mitverschuldens (beispielsweise bei Verletzung der Pflichten des Lizenznehmers aus E.1.) bleibt offen.

(5) Für Richtigkeit und Vollständigkeit eines Ergebnisses einer AI-Anwendung im Sinne von B.1.(5)b) wird keine Haftung durch assfinet übernommen.

(6) Für Web-Services im Sinne der B.1.(12) wird keine Haftung durch assfinet übernommen

2. Verjährung

(1) Für alle Ansprüche gegen assfinet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Es gilt § 199 Abs. 1 BGB für den Beginn der Verjährungsfrist. Die Verjährung tritt jedoch spätestens mit Ablauf von fünf Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein.

(2) Der vorstehende Absatz (1) gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz

3. Freistellung durch den Lizenznehmer

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, assfinet von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen des Lizenznehmer ergeben. Die Freistellungspflicht besteht ungeachtet eines Verschuldens des Lizenznehmers, der insoweit auch für Verstöße seiner Organe, Mitarbeiter, sonstigen Erfüllungsgehilfen oder Benutzern haftet.

J. Datenschutz und Geheimhaltung

1. Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. assfinet wird personenbezogene Daten nur im Rahmen der zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erheben, verarbeiten oder nutzen. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass keine Daten gespeichert werden, deren Bereitstellung, Weiterleitung oder Nutzung gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder sonstige Rechtspflichten verstoßen. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass Datenschutzrechte Dritter, die bei der Hinterlegung von Daten, durch deren Weiterleitung und jedwede sonstige Verarbeitung durch den Lizenznehmer berührt sein können, entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gewahrt bleiben. Er ist verpflichtet, die nach den gesetzlichen Regelungen erforderlichen Zustimmungen rechtzeitig und in gesetzlich gebotenem Umfang in eigener Verantwortung sicherzustellen. Der Lizenznehmer stellt assfinet diesbezüglich von jeglicher Haftung für die Folgen der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen frei.

(2) assfinet wird über alle im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Lizenznehmers, Stillschweigen bewahren und diese weder weitergeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl assfinets als auch des Lizenznehmers, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von assfinet erforderlich ist.

(3) Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass keine Daten gespeichert werden, deren Bereitstellung, Weiterleitung oder Nutzung gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder sonstige Rechtspflichten verstoßen.

(4) Für Inhalte, die Richtigkeit und jegliche Ergebnisse der von dem Lizenznehmer an seine Endgeräte übertragenen Daten haftet assfinet nicht. assfinet ist zu einer inhaltlichen Überwachung des Datenaustausches nicht verpflichtet oder befugt.

(5) assfinet ist jedoch berechtigt, die auf seinen Servern gespeicherten Daten des Lizenznehmers und seiner Benutzer und Anwender anonymisiert statistisch aufzubereiten und diese Statistiken Dritten zugänglich zu machen. Die Statistiken lassen keinen Rückschluss auf die Herkunft des verarbeiteten Datenmaterials zu, insbesondere z.B. darauf, dass Daten der Anwender des Lizenznehmers verarbeitet wurden. Der Lizenznehmer erklärt, dass er für diese Genehmigung nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes assfinet von Ansprüchen Dritter frei.

2. Geheimhaltung

(1) assfinet und der Lizenznehmer verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln; Maßnahmen zu deren Schutz zu ergreifen, die im Wesentlichen den Maßnahmen entsprechen, die die empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ergreift, und die einen angemessenen Sorgfaltsmaßstab nicht unterschreiten dürfen; vertrauliche Informationen an Dritte nur weiterzugeben oder offenzulegen, soweit dies zur Ausübung von Rechten oder zur Vertragserfüllung notwendig ist und diese Dritten im wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitspflichten unterliegen; vertrauliche Informationen nicht für Zwecke außerhalb des Vertrags zu verwenden oder zu vervielfältigen.

Sofern der Lizenznehmer die API gemäß N. nutzt, umfasst die Geheimhaltungspflicht insbesondere: Informationen zur API-Architektur und Algorithmen. Die Geheimhaltungspflicht gilt für alle Mitarbeiter, Berater und Auftragnehmer des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, diese Personen entsprechend zu verpflichten und für deren Einhaltung einzustehen.

(2) Nicht von der Geheimhaltungspflicht umfasst sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.

(3) Auf Verlangen der offenlegenden Partei hat die empfangende Partei die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, einschließlich Kopien und Vervielfältigungen davon, unverzüglich zu vernichten oder zurückzugeben, es sei denn, das anwendbare Recht schreibt deren Aufbewahrung vor. In diesem Fall unterliegen die vertraulichen Informationen weiterhin den Bestimmungen dieser Ziffer J.2.

3. User

Der Lizenznehmer garantiert, dass er die User, denen er gemäß B.2.(4) Lizenzen zuweist, derart vor Nutzung des Vertragsgegenstandes verpflichtet hat, dass der Lizenznehmer die Pflichten und Rechte gemäß J. erfüllen bzw. übertragen kann.

K. Abwerbe- und Beschäftigungsverbot

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, während der Vertragsbeziehung sowie für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung der Vertragsbeziehung,

a) keinen Mitarbeiter von assfinet aktiv abzuwerben, d.h. gezielt anzusprechen, zur Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses mit assfinet zu veranlassen oder ihm ein Vertrags- oder Beschäftigungsverhältnis anzubieten, sowie

b) keinen Mitarbeiter von assfinet in direkter Anschlussbeschäftigung zu übernehmen.

c) Unberührt bleibt die Einstellung eines Mitarbeiters von assfinet, der sich von sich aus und ohne vorherige Ansprache durch den Lizenznehmer initiativ auf eine ausgeschriebene oder unaufgefordert beworbene Stelle beim Lizenznehmer bewirbt (Eigeninitiativbewerbung); die Reaktion auf allgemein zugängliche Stellenausschreibungen des Lizenznehmers stellt keine Abwerbung im Sinne dieser Klausel dar.

d) Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen lit. a) oder lit. b) steht assfinet im Falle einer bestehenden Vertragsbeziehung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Zudem zahlt der Nutzer für jeden Fall der Zuwiderhandlung an assfinet eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Bruttojahresgehalt des betreffenden Mitarbeiters, wobei zur Berechnung der Vertragsstrafe das Bruttojahresgehalt maßgeblich ist, das der betreffende Mitarbeiter im Jahr vor Verwirkung der Vertragsstrafe bezogen hat. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes durch assfinet bleibt unberührt.

L. Änderungen dieser AGB

Diese AGB können durch assfinet geändert werden, sofern dadurch nicht für das Äquivalenzverhältnis zwischen den Parteien wesentliche Inhalte des zwischen assfinet und dem Lizenznehmer bestehenden Vertrages geändert werden und die Änderung für den Lizenznehmer zumutbar ist. assfinet wird die Änderung der AGB dem Lizenznehmer schriftlich mitteilen. Wenn der Lizenznehmer der Änderung nicht schriftlich binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gilt die Änderung als genehmigt und es ist für das Vertragsverhältnis ab diesem Zeitpunkt die geänderte Fassung der AGB maßgeblich. Auf diese Folge sowie auf das Widerspruchsrecht wird assfinet den Lizenznehmer in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

M. Inhalte

1. Kostenfreie Inhalte

(1) Soweit assfinet Zugang zu Inhalten im Sinne von B.1.(13) unentgeltlich gewährt oder diese unentgeltlich zur Verfügung stellt, besteht keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung in der Zukunft. assfinet ist jederzeit berechtigt, unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist die Verfügbarkeit dieser zu verändern, einzuschränken oder ganz einzustellen.

(2) Zudem steht der Zugang zu Inhalten unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und wird unter Ausschluss einer jeden Mängelhaftung und/oder Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit der jeweiligen Inhalte gewährt.

(3) Die kostenfreie Nutzung von Inhalten begründet keine Haftung von assfinet für jedwede Störungen der über den Dienst abgewickelten Kommunikationsvorgänge. Insbesondere ist assfinet von einer Haftung für etwaige Verspätungen, Löschungen, Fehlübertragungen und jegliche Beeinträchtigungen der Kommunikationsvorgänge frei. Unberührt bleibt eine Haftung bei Vorsatz.

2. Formulare und Vorlagen

Der Lizenznehmer hat als kostenfreien Inhalt die Möglichkeit, diverse Vorlagen wie beispielsweise Maklervertrag, Vollmachten, Datenschutzeinwilligungen oder Einwilligungen in die werbliche Kontaktaufnahme zu nutzen. Diese bereitgestellten Vorlagen dienen lediglich als Vorschläge. assfinet übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte der Vorlagen. Eine Rechtsberatung findet nicht statt. assfinet empfiehlt, die Vorlagen vor der Verwendung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

N. API

Dieser Abschnitt gilt ergänzend für die API von assfinet cloud gemäß B.1.(6), sofern ein API-Zugang gesondert vereinbart ist:

1. Gegenstand und Lizenzumfang

(1) assfinet gewährt dem Lizenznehmer für die Vertragslaufzeit eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare, nicht-unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der API ausschließlich über die dokumentierten Schnittstellen (Endpoints) und für die im Bestellschein definierten Geschäftszwecke des Lizenznehmers.

(2) Der Lizenznehmer darf die API ausschließlich über die dokumentierten Schnittstellen ansprechen, für eigene interne Geschäftsprozesse oder eigene Endprodukte nutzen und im Rahmen der vereinbarten Nutzung sowie in angemessenen Umfang einsetzen.

(3) Dem Lizenznehmer ist es ausdrücklich untersagt, die API Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, die API für den Aufbau eines konkurrierenden Dienstes oder Produkts zu verwenden, automatisierte Massenanfragen zu stellen, die über ein angemessenes Volumen hinausgehen oder der Systemanalyse dienen.

2. Schutz der API-Infrastruktur und Verbot des Reverse Engineering

(1) Der Lizenznehmer verpflichtet sich ausdrücklich, weder direkt noch durch beauftragte Dritte die API, ihre Algorithmen, ihre Schnittstellenarchitektur oder dahinterliegende Modelle zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu analysieren (Reverse Engineering), durch systematische Auswertung von API-Outputs auf die zugrundeliegenden Algorithmen oder Modellstrukturen zu schließen oder Sicherheitsmechanismen der API zu umgehen oder zu testen.

(2) Dies gilt auch für den Einsatz von KI-gestützten Analysetools, automatisierten Testverfahren oder vergleichbaren Methoden, die auf eine Rekonstruktion der proprietären Technologie von assfinet abzielen.

(3) Ausgenommen sind Maßnahmen, die nach § 69e UrhG zur Herstellung der Interoperabilität zwingend erforderlich sind, sofern der Lizenznehmer assfinet vorab schriftlich informiert und assfinet nicht innerhalb von 14 Tagen die erforderlichen Interoperabilitätsinformationen zur Verfügung stellt.

(4) Die Schnittstellenarchitektur von assfinet – einschließlich Endpoint-Struktur, Datenmodelle, Authentifizierungsverfahren und Fehlerbehandlungslogik – ist vertraulich und als Geschäftsgeheimnis gemäß GeschGehG eingestuft. Der Lizenznehmer darf technische Informationen zur API-Architektur ausschließlich intern für die vereinbarte Nutzung verwenden und nicht an Dritte weitergeben, veröffentlichen oder anderweitig zugänglich machen.

(5) Der Lizenznehmer darf API-Outputs nicht systematisch sammeln, aggregieren oder speichern mit dem Ziel, eigene konkurrierende Datensätze aufzubauen. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, API-Outputs als Trainingsgrundlage für eigene oder fremde KI-Modelle zu verwenden, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von assfinet.

3. API-Schlüssel und Sicherheit

(1) assfinet stellt dem Lizenznehmer individuelle API-Schlüssel zur Authentifizierung zur Verfügung. Der Lizenznehmer ist für die sichere Verwahrung dieser Schlüssel verantwortlich.

(2) API-Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(3) Bei Verdacht auf Missbrauch oder Kompromittierung eines API-Schlüssels ist der Lizenznehmer verpflichtet, assfinet unverzüglich zu informieren. assfinet ist berechtigt, betroffene Schlüssel sofort zu sperren und neue auszustellen.

(4) assfinet ist berechtigt, den API-Zugang bei Verstoß gegen diesen Vertrag – insbesondere bei Verletzung der IP-Schutzbestimmungen – sofort und ohne vorherige Abmahnung zu sperren.

4. Rechtsfolgen bei Verletzung der API-Bestimmungen

(1) Bei nachgewiesenem Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts N. sowie gegen F.6. und F.7. ist assfinet berechtigt:

a) Unterlassung des verletzenden Verhaltens zu verlangen;

b) Schadensersatz in Höhe des entstandenen Schadens oder des Verletzergewinns zu fordern (§§ 97 ff. UrhG, § 6 GeschGehG);

c) Vernichtung oder Herausgabe aller unter Verletzung dieses Vertrages erstellter Materialien zu verlangen;

d) den Vertrag fristlos zu kündigen

e) einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen.

(2) assfinet ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf IP-Verletzung die Nutzungsprotokolle auszuwerten und dem Lizenznehmer die Ergebnisse zur Stellungnahme vorzulegen.

(3) Im Falle einer IP-Verletzung trägt der Lizenznehmer die assfinet entstehenden Rechtsverfolgungskosten einschließlich angemessener Anwaltskosten.

O. Sonstiges

  1. Auf den Vertrag und alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung ohne das UN-Kaufrecht und das Kollisionsrecht.
  2. Zurückbehaltungs-, Leistungsverweigerungs- und Aufrechnungsrechte des Lizenznehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, assfinet bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
  3. assfinet ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Subunternehmer unter Einhaltung der Anforderungen des Datenschutzes und der Geheimhaltung zu bedienen.
  4. Weder assfinet noch der Lizenznehmer ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet, wobei insbesondere von beiden nicht zu vertretende technische Probleme des Internets als höhere Gewalt in diesem Sinne gelten. Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
  5. Im Falle der Nutzung von BiPRO-Normen gelten zusätzlich die BiPRO e.V. Nutzungsbedingungen für Normen in der jeweils aktuellen Fassung, siehe https://bipro.net/services/mitgliedschaft/.
  6. Als Erfüllungsort für die wechselseitigen Vertragspflichten gilt der Sitz von assfinet als vereinbart.
  7. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der ASSFINET GmbH in Grafschaft ausschließlicher Gerichtsstand, sofern der Lizenznehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Grafschaft, den 01.10.2026

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