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EU AI Act und DSGVO: Wie KI in Maklerverwaltungsprogrammen reguliert wird

assfinet Redaktion · 24. Juli 2026

KI-Assistenten und -Agenten übernehmen in modernen Maklerverwaltungsprogrammen zunehmend Aufgaben wie das Lesen von Nachrichten, die Extraktion von Vertragsdaten oder die Vorbereitung von Antworten. Sobald dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, greifen DSGVO und – für die KI-Komponenten selbst – der EU AI Act.

Was der EU AI Act verlangt

Der EU AI Act stuft KI-Systeme nach Risiko ein und verlangt bei höherem Risiko unter anderem Transparenz über die eingesetzte Technologie, Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen sowie geeignete menschliche Aufsicht. Für Anwendungen im Versicherungsvertrieb bedeutet das in der Praxis: Es muss erkennbar sein, wann KI beteiligt war, und es muss möglich sein, ihre Vorschläge zu prüfen, bevor sie wirksam werden.

Was die DSGVO zusätzlich regelt

Unabhängig vom KI-Einsatz gilt die DSGVO für jede Verarbeitung personenbezogener Daten. Relevant sind insbesondere der Ort der Datenverarbeitung (innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums), die Zweckbindung – etwa der Ausschluss von Kundendaten für Modelltraining – sowie die Dokumentationspflicht über eingesetzte Verarbeitungsschritte.

Praxis: Nachvollziehbarkeit und menschliche Freigabe

Zwei Prinzipien haben sich in der praktischen Umsetzung etabliert: ein vollständiges Audit-Log, das zu jeder KI-gestützten Entscheidung dokumentiert, wer wann mit welchem Ergebnis beteiligt war, sowie die Regel, dass Entscheidungen mit unmittelbarer Kundenwirkung durch eine verantwortliche Person freigegeben werden, auch wenn die Vorarbeit automatisiert erfolgt.

Häufige Fragen

Gilt der EU AI Act auch für KI-Funktionen in Branchensoftware?

Ja. Der EU AI Act regelt KI-Systeme risikobasiert – unabhängig davon, ob sie als eigenständiges Produkt oder als Funktion innerhalb einer bestehenden Software wie einem Maklerverwaltungsprogramm bereitgestellt werden.

Dürfen Kundendaten zum Training von KI-Modellen genutzt werden?

Das ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine vertragliche und technische Frage gegenüber dem Software- und Modellanbieter. Seriöse Anbieter schließen die Nutzung von Kundendaten für Modelltraining vertraglich aus.

Muss jede KI-Entscheidung von einem Menschen freigegeben werden?

Das hängt vom Risiko der Entscheidung ab. Bei Vorgängen mit direkter Kundenwirkung – etwa Vertragsänderungen – ist eine menschliche Freigabe im Maklerkontext gängige und empfehlenswerte Praxis, auch wenn KI die Vorarbeit übernimmt.