Lexikon

BiPRO 430.1: Dokumenten- und Dateitransfer erklärt

assfinet Redaktion · 25. Juli 2026

Norm 430.1 ist der Basisdienst der BiPRO-Normreihe 430 – jener Normreihe, die die Datenübermittlung vom Produktgeber (Versicherer, Pool, Assekuradeur) an den Vertriebspartner standardisiert. Wer eine BiPRO-Anbindung aufbaut, beginnt in den meisten Fällen hier.

Was übertragen wird

Über 430.1 stellt der Produktgeber Dokumente bereit, die in erster Linie keinen Vertragsbezug haben – das klassische Beispiel ist die Provisionsabrechnung. Ausnahmen sind wenige Dienste, die noch auf einem älteren BiPRO-Release basieren; diese liefern auch Dokumente mit Vertragsbezug.

Neben Dokumenten im PDF-Format überträgt die Norm auch andere Dateien:

  • Bestandsdaten im GDV-Format (der klassische Branchendatensatz als Datei)
  • Abrechnungsdaten als CSV-Datei

430.1 ist damit weniger ein Dokumentendienst als ein allgemeiner Transportweg: Was der Produktgeber als Datei bereitstellt, kommt hier an.

Abgrenzung zur Maklerpost

Die Norm 430.4 UC6 (Maklerpost) ist die Ergänzung dazu: Sie liefert ausschließlich vertragsbezogene Dokumente und transportiert die Metadaten mit, die für die automatische Zuordnung zum richtigen Vertrag nötig sind. In der Praxis nutzen Maklerbetriebe beide Dienste parallel – 430.1 für alles, was den Betrieb als Ganzes betrifft, 430.4 UC6 für den Vertragsposteingang.

Was das im Betrieb bedeutet

Ein Maklerverwaltungsprogramm ist nur so gut wie seine Anbindungen. con:center holt die 430.1-Lieferungen der angebundenen Produktgeber ab, entpackt und klassifiziert sie und übergibt sie an ams6 – Dokumente in die Dokumentenverwaltung, GDV-Dateien in die Bestandsverarbeitung, Abrechnungsdateien ins Rechnungswesen. Der manuelle Zwischenschritt „Portal aufrufen, Datei herunterladen, importieren” entfällt.

Die Freischaltung eines 430.1-Dienstes erfolgt immer beim Produktgeber selbst, in der Regel über das jeweilige Vermittlerportal.

Einrichtung: Zugangsdaten und TGIC

Für jeden Produktgeber werden im con:center Zugangsdaten hinterlegt. Ein großer Teil der Gesellschaften authentifiziert dabei nicht mit eigenen Kennungen, sondern über TGIC – einen zentralen Zugang, der für alle teilnehmenden Unternehmen gilt. Eine separate TGIC-ID je Gesellschaft ist nicht erforderlich. Zu den Gesellschaften mit TGIC-Authentifizierung zählen unter anderem Allianz, Nürnberger, Provinzial, SIGNAL IDUNA, Versicherungskammer Bayern, VPV und die Württembergische.

Für den TGIC-Zugang gibt es zwei Wege:

  • Persönlicher Zugang mit mobiler TAN – Benutzername und Passwort werden im con:center unter „Einstellungen → Produktgeber” beim Eintrag TGIC gepflegt.
  • X.509-Zertifikat für das Unternehmen (empfohlen) – das Zertifikat wird in der Zertifikatsverwaltung des con:center-Profils hochgeladen und anschließend dem Produktgeber zugeordnet; ein Passwort ist an dieser Stelle nicht mehr nötig.

Den Account beantragen Sie über Ihren Maklerbetreuer beziehungsweise das Formular des jeweiligen Unternehmens. Danach fehlt ein Schritt, der oft übersehen wird: Der Produktgeber muss den TGIC-Zugang mit Ihren Vermittlerkonten verknüpfen („Account-Linking”). Die Verfahren dafür unterscheiden sich von Haus zu Haus.

Welche Produktgeber Norm 430.1 bereitstellen, zeigt die Anbindungsübersicht.

Häufige Fragen

Was liefert BiPRO 430.1?

Norm 430.1 überträgt Dokumente und Dateien vom Produktgeber an den Vermittler. In erster Linie sind das Dokumente ohne Vertragsbezug, etwa Provisionsabrechnungen, außerdem Dateien wie Bestandsdaten im GDV-Format oder Abrechnungsdaten als CSV-Datei.

Was ist der Unterschied zwischen 430.1 und 430.4 UC6?

430.1 ist der allgemeine Dokumenten- und Dateitransfer, 430.4 UC6 (Maklerpost) liefert ausschließlich vertragsbezogene Dokumente mit den Metadaten, die eine automatische Zuordnung zum Vertrag ermöglichen. Viele Produktgeber stellen beide Dienste bereit.

Warum liefern einige 430.1-Dienste auch vertragsbezogene Dokumente?

Wenige Dienste basieren noch auf einem älteren BiPRO-Release. Diese übertragen auch Dokumente mit Vertragsbezug über 430.1, obwohl dafür heute die Norm 430.4 UC6 vorgesehen ist.