Lexikon

BiPRO 440: VU-Auskunft erklärt

assfinet Redaktion · 25. Juli 2026

Norm 440 gehört nicht zu den Normen, die Daten in den eigenen Bestand liefern. Sie beschreibt einen Transferdienst: den Wechsel aus dem eigenen System in das Portal des Produktgebers – in der Praxis als „VU-Auskunft” bezeichnet.

Der Nutzen: ein Klick statt einer Anmeldung

Ohne Norm 440 bedeutet eine Rückfrage zum Vertrag: Portal des Versicherers aufrufen, anmelden, Vertrag suchen, Information lesen. Mit Norm 440 erfolgt der Aufruf aus dem Vertrag heraus; Anmeldung und Kontext werden übergeben. Der Sachbearbeiter landet dort, wo er hinwollte, ohne Zugangsdaten zu suchen.

Das klingt unscheinbar, ist im Alltag aber einer der am häufigsten genutzten Dienste – gerade in Betrieben mit vielen Produktgebern und entsprechend vielen Portalzugängen.

Abgrenzung zu den Liefernormen

Die Normen 430.1, 430.4 und 430.5 bringen Dokumente und Daten in das Maklerverwaltungsprogramm. Norm 440 geht den umgekehrten Weg: Sie führt den Anwender an die Quelle, wenn dort mehr steht als im eigenen Bestand – etwa bei tagesaktuellen Auskünften oder bei Vorgängen, die im Portal des Produktgebers bearbeitet werden müssen.

Einrichtung

Der Produktgeber muss den Service bereitstellen und für die jeweilige Vermittlernummer freischalten. Im con:center werden die Zugangsdaten hinterlegt und für den Aufruf verwendet – bei vielen Gesellschaften über einen TGIC-Zugang mit Zertifikat. Wie das im Einzelnen abläuft, beschreibt der Artikel zu Norm 430.1.

Welche Produktgeber Norm 440 bereitstellen, zeigt die Anbindungsübersicht.

Häufige Fragen

Was ist die VU-Auskunft nach Norm 440?

Ein Transferdienst, der den Wechsel aus dem Maklerverwaltungsprogramm in das Portal des Produktgebers ermöglicht – mit Übergabe der Anmeldung und des Kontexts, etwa des Vertrags, aus dem heraus der Aufruf erfolgt.

Wozu brauche ich 440, wenn Bestandsdaten schon über 430.4 kommen?

Weil nicht alle Informationen und Vorgänge über Normen abgebildet sind. Für Auskünfte, Vertragsänderungen oder tagesaktuelle Details bleibt das Portal des Produktgebers die Quelle – Norm 440 verkürzt den Weg dorthin.

Ersetzt Norm 440 die Anmeldung im Portal?

Der Dienst überträgt die Anmeldung, sodass keine separate Eingabe von Zugangsdaten nötig ist. Voraussetzung ist, dass der Produktgeber den Service freigeschaltet hat und die Zugangsdaten im System hinterlegt sind.