BiPRO-Normen erklärt: 420, 430 und der Datenaustausch im Maklermarkt
assfinet Redaktion · 22. Juli 2026
Der deutsche Versicherungsmarkt tauscht täglich Millionen von Dokumenten und Geschäftsvorfällen zwischen Versicherern und Vermittlern aus. Damit das nicht in PDF-Anhängen und Portalen versinkt, gibt es BiPRO: einheitliche Normen für den elektronischen Datenaustausch.
Der BiPRO e.V. ist eine neutrale Organisation der Finanzdienstleistungsbranche, in der sich Versicherungsunternehmen, Vertriebspartner und Dienstleister zusammengeschlossen haben, um unternehmensübergreifende Geschäftsprozesse zu optimieren. assfinet ist seit 2006 Gründungsmitglied und hat seither digitale Nachrichtenstrecken zu Versicherungsunternehmen sowie zu weiteren Produktgebern wie Pools und Assekuradeuren aufgebaut.
Die wichtigsten Normreihen
Normreihe 420 (Tarifierung, Angebot, Antrag) standardisiert den Weg vom Tarifrechner bis zum Antrag – der Vermittler kann direkt aus seinem System heraus tarifieren und beantragen.
Normreihe 430 (Datenübermittlung) regelt den Rückweg: Versicherer stellen Dokumente und Geschäftsvorfälle strukturiert bereit, das Maklerverwaltungsprogramm holt sie ab und ordnet sie automatisch dem richtigen Vertrag zu. In der Praxis ist das die Grundlage der Dunkelverarbeitung: Vorgänge, die ohne manuelles Zutun im Bestand landen.
Die Normen der Reihe 430 im Detail
Jede Norm beschreibt einen fachlich abgegrenzten Datenstrom. Diese Artikel erklären jeweils, was geliefert wird und was das im Betrieb bedeutet:
- 430.1 – Dokumenten- und Dateitransfer: Dokumente ohne Vertragsbezug, GDV- und CSV-Dateien
- 430.2 – Inkasso-Störfälle: Fälligkeiten, Mahnungen, Rückläufer als strukturierte Information
- 430.4 – Bestandsdaten (UC1, UC2, UC4): Komplettbestand, Änderungsbestand, geschäftsvorfallbezogene Lieferung
- 430.4 UC6 – Maklerpost: ausschließlich vertragsbezogene Dokumente
- 430.5 – Schadeninformationen: Meldung, Abrechnung und Schließung von Schäden
- 430.7 – Versichererinkasso: digitale Provisionsabrechnung
- 430.7 – Maklerinkasso: digitale VU-Abrechnung ohne Bordero
- 440 – VU-Auskunft: Sprung in das Portal des Produktgebers
Welcher Produktgeber welche Norm bereitstellt, zeigt die Übersicht der BiPRO-Anbindungen – filterbar nach Norm.
Warum das für Maklerbetriebe entscheidend ist
Ein Maklerverwaltungsprogramm ist nur so gut wie seine Anbindungen. Je mehr Versicherer über BiPRO angebunden sind und je sauberer die Geschäftsvorfälle verarbeitet werden, desto weniger manuelle Nacharbeit bleibt im Betrieb. ams6 verarbeitet BiPRO-Lieferungen ebenso wie klassische GDV-Datensätze und führt beide Welten in einem Posteingang zusammen.
Für konkrete Änderungsvorgänge an bestehenden Verträgen setzt die Normreihe 502 auf 430 auf – mehr dazu im Artikel zur digitalen Vertragsänderung nach BiPRO 502.
Häufige Fragen
Was ist BiPRO?
BiPRO (Brancheninstitut für Prozessoptimierung) ist ein Branchenverband, der Normen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Versicherern, Vermittlern und Dienstleistern in Deutschland definiert.
Was regelt die Normreihe 430?
Die Normreihe 430 standardisiert die Übermittlung von Dokumenten und Daten vom Versicherer an den Vermittler, etwa Policen, Beitragsrechnungen und Geschäftsvorfälle.
Welche Normen der Reihe 430 gibt es?
In der Praxis der Maklerverwaltung sind das 430.1 (Dokumenten- und Dateitransfer), 430.2 (Inkasso-Störfälle), 430.4 (Bestandsdaten in den Use Cases UC1, UC2 und UC4 sowie Maklerpost als UC6), 430.5 (Schadeninformationen) und 430.7 (Abrechnungsdaten für Versicherer- und Maklerinkasso). Hinzu kommt die Norm 440 für die VU-Auskunft.